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Adressen kaufen: Was du damit laut DSGVO tun darfst - und was nicht

Die einfachste Möglichkeit, um schnell an Adressen potenzieller Neukunden zu kommen, ist, sie zu kaufen. Aber ist das auch legal? Es kommt darauf an ...

Für die meisten Gründer und Start-ups ist die Zahl ihrer Kunden anfangs überschaubar. Da klingt es verlockend, für ein paar Euro Adressen zu kaufen, um die geplanten Marketing-Aktivitäten breiter zu streuen. Aber ist das legal? Prinzipiell schon. Doch es gibt juristische Grenzen: Es kommt darauf an, was du mit den Daten machst. 

Strenge rechtliche Rahmenbedingungen

Das österreichische Telekommunikationsgesetz (TKG § 107) und die europaweit geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) setzen dem Umgang mit Kundendaten strenge Grenzen. Die solltest du kennen. Denn schließlich willst du keinen Rechtsstreit provozieren und deinen guten Ruf bewahren.

Postweg oder E-Mail?

Rechtlich macht es einen großen Unterschied, auf welchem Weg du deine Werbung oder Infos verschickst:

  • Möchtest du gedruckte Informationen oder Werbung per Post an die gekauften Adressen versenden, solltest du juristisch kein Problem haben, wenn die Daten von einem seriösen Anbieter stammen. 
  • Anders verhält es sich, wenn du deine Werbung per E-Mail verschicken möchtest. Denn dazu brauchst du die konkrete Einwilligung des Empfängers. Ohne seine Einverständniserklärung, dass er deine Zusendungen erhalten möchte, darfst du deine Botschaft online nicht auf den Weg bringen. 
    Dies gilt natürlich auch für gekaufte E-Mail-Adressen. Denn diese Personen wussten zum Zeitpunkt ihrer Einwilligung ja noch nichts von deiner Aussendung. Ignorierst du das, wirst du zum Spammer. Und könnest hart bestraft werden. Worauf du achten musst, wenn du deine Infos an neue Adressen versenden willst, erfährst du in diesem Beitrag zum Thema Newsletter und Datenschutz.

Finde geeignete Adresshändler

Es gibt zahlreiche seriöse Adressverlage und Direktmarketingunternehmen, die Adressen zum Kauf anbieten. 

  • Wenn du beispielsweise Kontaktdaten von Unternehmen einer bestimmten Sparte oder Region in Österreich suchst, ist die Wirtschaftskammer ein guter Ansprechpartner, der ohnehin nur postalische Anschriften vermittelt. 
  • Im Internetportal der Wirtschaftskammer kannst du im „Firmen A-Z“ auch gezielt nach Adresshändlern suchen. 
  • Ebenso kannst du das Firmen A-Z auch dazu nutzen, Unternehmen deiner Zielgruppe zu finden. Von befugten Gewerbetreibenden darfst du üblicherweise erwarten, dass du deren Daten für den postalischen Versand nutzen darfst.
  • Und auch die österreichische Post verkauft Adressen. 

Es gibt zwar kein Gütesiegel für Adresshändler in Österreich, aber eine Mitgliedschaft im Dialogmarketing-Verband etwa spricht für die Seriosität eines Anbieters.

Vergleiche Preise und Selektionskriterien

Die Preise für gekaufte Adressen hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. den Abnahmemengen oder der Selektionstiefe. Bevor du ins Geschäft kommst, lass dir am besten schriftlich bestätigen, dass die Inhaber der gekauften Adressen ihre Einwilligung zum Erhalt von Werbung und Unternehmensnews gegeben haben. Außerdem sollte dir der Adresshändler genau erklären, wie detailliert er deine Zielgruppe herausfiltern kann. 

Der Durchschnittspreis liegt für Businesskontakte bei netto 0,45 Euro pro Adresse und für Privatanschriften bei netto 0,15 Euro pro Adresse. Um das beste Angebot für dich zu finden, solltest du mehrere Offerte vergleichen. 

Falls du deine Zusendungen nur sehr selten verschickst, kommt vielleicht auch eine Miete der Adressen in Frage. Das ist unter Umständen günstiger und hält deinen Adressbestand aktuell.

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Checkliste: Darauf solltest du beim Adressenkauf achten

  • Wähle den Adresshändler sorgfältig aus. Wie lange ist er auf dem Markt? Hat er einen guten Ruf? Ist er Mitglied im Dialogmarketing-Verband Österreich (DMVÖ)?
  • Lass dir erläutern, wie die Einwilligung der Kunden zustande gekommen ist. War den potenziellen Adressaten bewusst, welche Daten zu welchem Zweck verwendet werden?
  • Ist die Einwilligung überhaupt noch aktuell oder hat der Adressat sein Einverständnis inzwischen widerrufen? 
  • Frage nach, wie exakt der Adresshändler deine Zielgruppe selektieren kann und ob es bei Businesskontakten z.B. möglich ist, bestimmte Entscheider aus der IT oder Beschaffung direkt anzusprechen.
  • Kläre vorab, wer im Regressfall haftet.

Möchtest du deine Werbung lieber online versenden, gilt es, selbst eine Adressliste aufzubauen und dir von allen Interessenten vorab die konkrete Einwilligung dazu geben zu lassen. Wie das funktioniert, erfährst du im Artikel „Wie du zu Adressen für deinen Newsletter kommst“.

Weiterlesen: E-Mails, SMS oder Anrufe zu Werbezwecken – das sagt das Gesetz

Weiterlesen: Ich möchte einen Newsletter versenden – was muss ich rechtlich beachten??

Weiterlesen: Homepage, Newsletter, Flyer – sie brauchen ein Impressum

Weiterlesen: Wie du deine Adressdatenbank endlich richtig nützt

Kommentare ( 2 )

  • Sehr geehrte Frau Trabert, danke für diesen schönen Übersichtsartikel zum Thema "Firmenadressen kaufen". Ich möchte, als Geschäftsführer bei mailcom-firmenadressen.de der Diskussion noch einen weiteren, wichtigen Aspekt hinzufügen. Gerade als Unternehmensgründer im App-, Web- und Softwarebereich sollte man auch darauf achten, welche Lizenz man erwirbt. Viele Anbieter, insbesondere Anbieter von Map-Diensten erlauben es nicht, dass Sie Firmenadressen permanent speichern oder diesen eigene Informationen hinzufügen. Verstoßen Sie dagegen, so müssen Sie möglicherweise alle Adressen löschen. Dann stehen Sie plötzlich ohne Geschäftsgrundlage da. Fragen Sie deshalb stets auch genau nach, welche Lizenz Sie erwerben und ob Sie diese mit eigenen Informationen anreichern dürfen. Ein seriöser Anbieter ist da transparent und ein guter Gründer umsichtig. In diesem Sinne erfolgreiches Gründen! Dan
    Dan Meier,
  • Bei der Werbung per Post wird *keine* Vorab-Einwilligung der Betroffenen benötigt. Werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet (z.B. reine Firmenanschrift ohne Ansprechpartner) fällt das überhaupt komplett aus dem Wirkungsbereich der DSGVO und des DSG. Die Mitgliedschaft in Branchenverbänden u. dgl. lässt im Einzelfall keinen Rückschluss auf die Seriosität von Anbietern zu, da die Mitglieder von den Organisationen nicht geprüft werden, sondern lediglich Absichtserklärungen bzgl. Einhaltung von Verhaltensregeln abgeben.
    Thomas Fontanari,

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