Du bist beim AMS gemeldet und willst etwas dazuverdienen? Dann musst du auf die so genannte Geringfügigkeitsgrenze (durchschnittlich 500,91 Euro pro Monat für 2023) achten. Andernfalls musst du Arbeitslosengeld (ALG) zurückzahlen.
Wir erklären in diesem Beitrag, wie dein durchschnittliches Einkommen berechnet wird, wenn du vorübergehend etwas dazuverdienst.
Wie die Berechnung bei durchgehender selbständiger Tätigkeit aussieht, liest du hier.
Was bedeutet vorübergehende selbständige Tätigkeit?
Vorübergehend ist eine Tätigkeit, wenn eine zeitliche Begrenzung (Beginn und Ende) der Erwerbstätigkeit von dir nachgewiesen werden kann. Das kannst du nachweisen, indem du
- einen Werkvertrag vorlegst, in dem der Zeitraum der Leistung klar definiert ist,
- ein Übereinkommen mit dem Auftraggeber vorliegt, das Vertragscharakter hat und in dem alle wesentlichen Punkte der Tätigkeit definiert werden, also Auftraggeber und -nehmer, Zeitraum, Art und Ort der Leistung, sowie das Honorar. Wichtig: Vom Auftraggeber unterschreiben lassen!
- Falls du einen Gewerbeschein besitzt, musst du nachweisen können
– dass du bei der SVS nicht pflichtversichert bist und
– dass du nur innerhalb des betreffenden Zeitraums tätig bist, etwa anhand eines Werkvertrags. Am klarsten kannst du die zeitliche Abgrenzung nachweisen, wenn du das Gewerbe ruhend meldest und jeweils wieder aufnimmst, wenn du eine Tätigkeit beginnst. Ob das praktikabel ist, sei dahingestellt.
ACHTUNG: Wenn du nicht nachweisen kannst, dass du nur einer vorübergehenden Tätigkeit nachgehst, stuft dich das AMS automatisch als durchgehend selbständig erwerbstätig ein. Diese Einstufung bleibt dann zumindest bis Jahresende aufrecht.
Berechnung bei vorübergehender Tätigkeit unter 28 Tagen
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Wenn du mit einer vorübergehenden Tätigkeit mehr als 500,91 Euro (Stand 2023) pro Monat verdienst, wird der Mehrbetrag auf das an den verbleibenden Anspruchstagen gebührende ALG angerechnet.
So berechnen sich die Einnahmen: Ausgestellte Honorarnoten abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Betriebsausgaben dürfen bei einer vorübergehenden Beschäftigung nicht geltend gemacht werden, du darfst aber eine Pauschale von 10 Prozent dafür abziehen.
Ein Beispiel:
Du verdienst an 15 Tagen im April (ein Monat mit 30 Tagen) 600,00 Euro laut Honorarnote
Honorarnote: 600,00
Minus Geringfügigkeitsgrenze 2023: – 500,91
= Anrechnungsbasis: 99,09
minus 10 % Pauschale: –9,909
Einkommen: 89,18
dividiert durch 30 Tage = 2,97
Dieser Betrag wird vom täglichen ALG-Anspruch abgezogen.
Angenommen, es besteht ein ALG-Anspruch auf 29 Euro pro Tag
- dann bleiben 26,03 Euro ALG für jeden Tag, an dem im betreffenden Monat keine vorübergehende Tätigkeit ausgeübt wurde, zusätzlich zum Honorar.
- An den Tagen, an denen die vorübergehende Tätigkeit ausgeübt wurde, besteht aufgrund der Höhe des erzielten Einkommens ohnehin kein Anspruch auf ALG.
Berechnung bei vorübergehender Tätigkeit über 28 Tage
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Bei einer Tätigkeit, die länger als 28 Tage dauert – etwa bei einem Werksvertrag über fünf Wochen – wird ein durchschnittliches Monatseinkommen errechnet, und zwar so:
Das Nettoeinkommen wird durch die Anzahl der Tage des Werkvertrags dividiert und dann mal 30 gerechnet. Liegt das Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze, hast du Anspruch auf ALG.
Ein Beispiel:
Du hast einen Werkvertrag über 40 Tage von 10.4. bis 19.5 und verdienst damit 1.200,00 Euro brutto.
Honorarnote: 1.200,00
dividiert durch 40 Tage = 30
Dieses tägliche Einkommen wird nun mit der Anzahl der Tage im betreffenden Monat multipliziert und der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze gegenübergestellt.
Einkommen 10.4. bis 30.4. (30 x 21): 630,-
Einkommen 1.5. bis 19.5. (30 x 19): 570,-
Das Einkommen liegt somit in beiden Monaten über der Geringfügigkeitsgrenze (500,91Euro im Jahr 2023), daher besteht für den Zeitraum 10.4. bis 19.5. kein Anspruch auf ALG.
Wichtiger Hinweis
Wenn du eine Vollversicherung in der Pensionsversicherung hast, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.
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