So geht selbständig.

SVS Unfall­versicherung: Was versichert ist, was als Arbeitsunfall gilt

Die meisten SVS-Versicherten sind automatisch unfallversichert. Wir erklären, wer versichert ist, was als Arbeitsunfall gilt und welche Leistungen es gibt.

Ein fixer Betrag von 10,97 Euro pro Monat (Wert 2023) ist auf deiner SVS-Abrechnung für die Unfallversicherung angeführt. Nur wenige Versicherte wissen, was sie dafür bekommen. Dabei schützt die Unfallversicherung vor Folgeschäden durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten. 

Wer ist bei der SVS unfallversichert?

  • Alle selbständig Erwerbstätigen mit Gewerbeschein
  • Alle Neuen Selbständigen, die die Versicherungsgrenze (Wert 2023: 6.010,92  Euro Euro) überschreiten und daher bei der SVS in die Sozialversicherung einzahlen.
  • Bauern

In welchen Situationen gilt die  Unfallversicherung?

Als Arbeitsunfall gelten alle Unfälle, die in Zusammenhang mit deiner Arbeit stehen. Also sogar der Gang zur Kaffeemaschine im Büro, denn er gehört zur „Befriedigung lebensnotwendiger Bedürfnisse“. Sämtliche Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit deiner selbständigen Arbeit stehen, sind also versichert. Dazu gehören:

  • Wegunfälle – das sind alle Unfälle zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz, ebenso Umwege zum Arzt oder zu einer Betreuungseinrichtung für Kinder;
  • Kundentermine – sie sind Teil deiner Berufsausübung;
  • Besorgungen – Wenn du etwa einen neuen Drucker kaufst und du auf dem Weg zum Elektrohändler einen Unfall hast,  bist du versichert;
  • Fortbildung – Auch beim Besuch von Seminaren, Fachvorträgen und Ähnlichem bist du geschützt;
  • Dienstreisen im In- und Ausland. Allerdings nur im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit. Wenn du dich also im Hotel beim privaten Abendessen verletzt, gilt das nicht als Arbeitsunfall. Wenn du bei einem Vortrag stolperst und du dir ein Bein brichst, hast du Versicherungsschutz.
  • Berufskrankheiten – Wenn du bei deiner Arbeit schädlichen Einflüssen (Lärm, Schadstoffen, etc.) ausgesetzt bist und dadurch krank wirst, kannst du die Folgen als Berufskrankheit geltend machen; 
  • Gleichgestellte Unfälle – Das sind Unfälle, die bei der Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr, beim Einsatz von Mitgliedern oder Helfern der freiwilligen Feuerwehr, Rettungsdienst, Lawinenwarnkomission und ähnlichem geschehen;

Sonderfall Homeoffice

Etwas komplizierter ist die Sachlage bei Kleinstunternehmern, die ihr Büro zuhause haben.

  • In einer Wohnung gibt es keinen „geschützten Arbeitsweg“, daher besteht es für den Weg vom Schlafzimmer ins Büro keinen Versicherungsschutz.
  • Wenn du aber bereits „bei der Arbeit bist“ und beispielsweise vom Schreibtisch im Arbeitszimmer zum Telefon in der Küche läufst, weil dich ein Kunde anruft und du dich dabei verletzt, bist du versichert, da es sich dabei um einen Teil deiner Arbeit handelt.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass deine Wohnung oder dein Haus tatsächlich gemischt genutzt wird. Wenn du also in den Keller gehst, um die Wäsche aufzuhängen und dabei stürzt, besteht kein Versicherungsschutz. Wenn du aber in den Keller gehst, um Druckerpatronen zu holen, besteht Versicherungsschutz.

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Die Nachweispflicht liegt beim Versicherten

Du musst im Fall des Falles natürlich beweisen, dass sich der Unfall im Zuge einer beruflichen Tätigkeit ereignet hat und an einem beruflich genutzten Ort stattgefunden hat. Das ist in der Praxis nicht immer einfach und eindeutig nachzuweisen. Deine Unfallmeldung wird von der SVS geprüft. Wenn du einen negativen Bescheid bekommst, kannst du vor dem Arbeits- und Sozialgericht klagen. Dann entscheidet das Gericht, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt.

Unfälle in der Freizeit

ACHTUNG: Wenn du dich in der Freizeit, etwa beim Sport, beim Aufhängen der Vorhänge oder anderem verletzt, bist du durch die Unfallversicherung nicht abgesichert! Dafür empfiehlt sich für Selbständige eine zusätzliche Versicherung, um etwaige Ausfälle abzudecken.

Leistungen für Rehabilitation

  • Damit du möglichst wieder am Erwerbsleben teilnehmen kannst, hast du Anrecht auf eine Unfallheilbehandlung. Und zwar so oft, bis eine Besserung der Folgen des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit eintritt. Dazu gehören ärztliche Hilfe, Heilmittel, Heilbehelfe sowie Pflege in Kranken-, Kur- und sonstige Anstalten.
  • Die SVS unterstützt dich auch dabei, wieder ins Berufsleben zurückzufinden und entweder die selbe Tätigkeit wieder aufzunehmen oder eine Alternative zu finden (berufliche Rehabilitation).
  • Du bekommst Unterstützung bei der Adaptierung einer Wohnung oder eines PKWs, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr benützt werden können.
  • Außerdem bietet die SVS nach einem Arbeitsunfall Sozialberatung an, um eventuellen familiären, beruflichen, sozialen oder wirtschaftlichen Problemen entgegen zu steuern (soziale Rehabilitation).
  • Die SVS betreibt mehrere Rehabilitationszentren, in denen Therapien für SVS-Versicherte durchgeführt werden. Aufenthalt und Therapiekosten werden von der Versicherung abgedeckt.

Entschädigung und Rente

Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit haben Versicherte Anspruch auf verschiedene Geldleistungen:

  • Versehrtenrente – Dieser Anspruch besteht, wenn die Erwerbsfähigkeit über drei Monate um mindestens 20 Prozent vermindert ist.
  • Hinterbliebenenrente – Im Todesfall durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit gibt es Witwen-, Witwer-, Waisenrente bzw. Rente für unversorgte Geschwister und bedürftige Eltern.
  • Witwen-/Witwerbeihilfe – Ist der Tod nicht die Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit und war der Verstorbene Schwerversehrter (Minderung der Erwerbsfähigkeit 50% und mehr), so hat die Witwe/der Witwer oder der/die Hinterbliebene eingetragene Partner/Partnerin Anspruch auf eine einmalige Beihilfe.
  • Teilersatz und Bestattungskosten – Im Todesfall durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit wird ein Teil der Bestattungskosten an die Person ausbezahlt, die die Kosten für das Begräbnis trägt.

Freiwillige Unfallversicherung

Wenn du keinen Versicherungsschutz hast, kannst du dich freiwillig bei der Unfallversicherung anmelden, wenn du

  • selbständig erwerbstätig bist und dein Betrieb im Inland liegt,
  • Neue/r Selbständige/r bist, die Versicherungsgrenze nicht erreichst und dein Betrieb im Inland liegt,
  • Lehrkraft in einer Betriebstätte, Lehrwerkstätte, Fachschule, etc. bist;

ACHTUNG: Wenn du vergessen hast, deinen monatlichen Beitrag zu zahlen, endet die Unfallversicherung automatisch!

Höherversicherung für Selbständige

Selbständig Erwerbstätige können sich auch freiwillig höher versichern und erhalten dadurch höhere Geldleistungen. 

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