Um eine Betriebskostenabrechnung nachvollziehen zu können, müssen Sie ins Detail gehen. Mit der Kurzversion, die Sie als Mieter in der Regel erhalten, ist das kaum möglich. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie zu viel bezahlen, lassen Sie sich vom Vermieter die Langversion der Abrechnung zuschicken. Nun können Sie die einzelnen Positionen überprüfen.
Was muss in der Betriebskostenabrechnung angeführt sein?
Wenn Ihr Mietvertrag dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegt oder daran angelehnt ist, sind folgende Posten an Sie als Mieter verrechenbar und müssen in der Abrechnung angeführt sein:
- Wasserkosten pro Jahr
- Rauchfangkehrerkosten pro Jahr
- Kanalräumungskosten pro Jahr
- Müllabfuhr-/Entrümpelungskosten pro Jahr
- Schädlingsbekämpfungskosten pro Jahr
- Stromkosten pro Jahr
- Versicherungskosten pro Jahr
- Verwaltungskosten pro Jahr
- Hausbetreuungskosten pro Jahr
- Grundsteuer und öffentliche Abgaben pro Jahr
- laufende Betriebskosten pro Jahr
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Sollte einer dieser elf Punkte in Ihrer Abrechnung fehlen, fragen Sie bei Ihrem Vermieter nach. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass in Ihrem Mietvertrag das MRG (auch nur auszugsweise) als Basis festgeschrieben wurde.
Es gibt auch Experten, die Betriebskostengrobanalysen durchführen und die Ergebnisse mit vergleichbaren Werten aus der Praxis vergleichen. So wird schnell klar, ob es sinnvoll ist mit dem Vermieter zu reden um Kostentreiber zu minimieren oder sich um eine neue Mietfläche umzusehen.
Wo können Mehrkosten entstehen?
Diese Faktoren treiben die Betriebskosten häufig in die Höhe:
- Entrümpelung: Sammelt sich im Müllraum des Betriebsstandortes Sondermüll – etwa Leuchtstoffröhren, Möbel etc. – muss der Vermieter (nach entsprechender Ankündigung) eine Entrümpelung durchführen. Diese Kosten werden auf alle Mieter aliquot aufgeteilt.
Wird hingegen eine Mietfläche entrümpelt, etwa weil der Mieter ausgezogen ist, sind diese Kosten dem entsprechenden Mieter zu verrechnen. Es ist also ratsam, die Augen offen zu halten, um derartige Ereignisse im Gebäude mitzubekommen. - Kanalräumung: Wenn Kanalrohre verstopft sind, kommt in der Regel eine Rohrreinigungsfirma und sorgt dafür, dass die Abflussrohre wieder frei gemacht werden. Die Kosten dafür können nur dann an die Mieter verrechnet werden, wenn eindeutig klar ist, dass z.B. die Haussteigleitung verstopft war.
Entstand die Verstopfung hingegen in einem horizontalen Rohr in einem bestimmten Geschoss, müssen diese Kosten an die möglichen Verursacher (= Mieter) in diesem Geschoss weiterverrechnet werden. Also auch hier Augen auf.
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Was verursacht die höchsten Kosten?
- Verwaltung und Hausbetreuung: Die größten Kostentreiber sind die Hausbetreuung und die Aufwände für den laufenden Betrieb. Aber auch die Verwaltungskosten können mitunter erheblich sein, je nachdem wie der Mietvertrag gestaltet ist. Lassen Sie Ihren Mietvertrag rechtlich prüfen, bevor Sie unterschreiben, um böse Überraschungen zu vermeiden.
- Erhaltungspflicht: Sehr gerne wird etwa die Erhaltungspflicht für technische Anlagen im gemieteten Objekt wie z.B. Feuerlöscher, Heizboiler etc. dem Mieter weiterverrechnet. So kann es passieren, dass der Mieter dann zum Beispiel für die Erneuerung eines Stromverteilerkastens sorgen muss, weil die Sicherungen im Verteilerkasten nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Und das kann teuer werden.
Prüfen Sie den Mietvertrag genau
Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, prüfen Sie ihn genau. Ist Ihnen etwas unklar, fragen Sie den Vermieter. Wenn dieser die Unklarheiten beseitigen kann und Sie verstehen was er sagt, unterschreiben Sie.
Sollten die Unklarheiten nicht beseitigt sein, holen Sie eine Rechtsmeinung ein. Denn wenn Sie einmal unterschrieben haben, ist es ziemlich schwer Vertragsänderungen durchzusetzen.
Seien Sie also vorsichtig und lassen Sie sich nicht hetzen. Vielerorts (allen voran in Wien) gibt es ein Überangebot an Büromietflächen, Sie haben die Wahl. Erst wenn Vertrag und Objekt Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechen, unterschreiben Sie.
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