So geht selbständig.

Brandschutz: Bereits ab einem Mitarbeiter gesetzlich vorgeschrieben

Wussten Sie, dass Unternehmer, die Mitarbeiter anstellen, für den betrieblichen Brandschutz sorgen müssen? Das sind die Vorschriften:

Schon ab einem Mitarbeiter schlägt das Arbeitnehmer(Innen)-Schutzgesetz (ASchG) zu. § 25 besagt, dass Arbeitgeber geeignete Vorkehrungen treffen müssen, „um das Entstehen eines Brandes und im Falle eines Brandes eine Gefährdung des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer zu vermeiden“.

Das heißt: Arbeitgeber müssen darauf achten, dass Brandschutzeinrichtungen regelmäßig gewartet werden und jederzeit in funktionsfähigen Zustand sind. Auch wenn der Vermieter oder der Gebäudebetreiber entsprechende Einrichtungen zur Verfügung stellt – verlassen dürfen Sie sich darauf nicht. Denn falls tatsächlich etwas passiert – im schlimmsten Fall ein Mensch zu Schaden kommt – kann das sehr unangenehme und vor allem kostspielige Konsequenzen für Sie haben. Denn als Arbeitgeber haben Sie eine so genannte „Kontrollpflicht“. Kommen Sie dieser nicht nach, können Sie bei einem gerichtlichen Verfahren wegen „Organisationsverschulden“ verurteilt werden.

%CONTENT-AD%

Brauchen Sie eine/n Brandschutzbeauftragte/n?

Erst wenn Sie 50 und mehr Mitarbeiter haben. Aber bereits ab dem ersten Angestellten im Unternehmen muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass sich eine Person in der Firma mit der Handhabung von Feuerlöschern auskennt. Dafür wird eine entsprechende Ausbildung zum Brandschutzwart angeboten. Mehr dazu steht in den Technischen Richtlinien des Vorbeugenden Brandschutzes (=TRVB) O 119. Diese können Sie über den österreichischen Bundesfeuerwehrverband beziehen.

Das Strafgesetz ist in Sachen Brandschutz streng

§6 des Strafgesetzbuches (StGB) befasst sich mit dem Thema Fahrlässigkeit – also mit mangelnder Sorgfalt (zu der man eigentlich verpflichtet wäre). Im Klartext: Wenn etwas passiert, weil Sie die Ihnen vom Gesetz auferlegten Pflichten nicht beachtet haben, machen Sie sich strafbar.

Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sich daher in Sachen Brandschutz durch einen Experten beraten. Die Kosten für diese Beratung sind wesentlich geringer als die Regressforderungen bei einem eingetretenen (Personen-) Schaden.

Was deckt die Versicherung ab?

Als Unternehmer haben Sie wahrscheinlich eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Ihr unternehmerisches Risiko minimiert. Kommt es allerdings zu einem Personenschaden, wird die Versicherung sich aus der Affaire ziehen und aussteigen wollen. Im Schadensfall wird jeder Richter danach fragen, was Sie als verantwortlicher Unternehmer getan haben, um den eingetretenen Schaden zu verhindern. Und als Selbstständiger kann man sich nicht darauf ausreden, dass man etwas nicht gewusst hat, denn in diesem Fall wird der Richter auf die Holschuld des Unternehmers hinweisen.

Einige wichtige Brandschutz-Vorschriften

  • Sollte es einen Serverraum geben, muss auch dort ein Feuerlöscher hängen (kein Wasserlöscher sondern ein CO2-Löscher!). Denn auch EDV-Leitungen können überhitzen und stellen daher eine Brandgefahr dar.
  • Achten Sie auch darauf, dass die Fluchtwege jederzeit frei bleiben und nicht etwa durch Drucker in den Gängen blockiert werden, herumliegendes Kopierpapier kann eine zusätzliche Brandlast darstellen.
  • Von den Mitarbeitern mitgebrachte Geräte wie Radio, Lüfter, Heizgerät, etc. können – wenn sie nicht in einwandfreiem Zustand sind – einen Kurzschluss verursachen. Wenn Sie mitgebrachte Geräte erlauben, sind Sie auch haftbar, wenn daraus ein Schaden entsteht.
  • Für den Fall, dass eine Räumung des Gebäudes notwendig wird, muss ein Sammelplatz definiert sein. Wenn dieser nicht durch den Betreiber des Gebäudes bestimmt ist, müssen Sie dies tun. Er muss so gelegen sein, dass keine Straße gequert werden muss – also am besten ein oder zwei Häuserblocks entfernt, auf der gleichen Straßenseite, um die anfahrende Feuerwehr nicht zu behindern.

Lassen Sie sich von einem Experten – am besten von einem Brandschutzbeauftragten – beraten, bevor Sie einen Vertrag für Ihr Büro unterschreiben. Informieren Sie sich in Ihrem Kontaktnetzwerk, welche Erfahrungswerte es gibt.

Die Gesetze finden Sie auch im Internet (unter www.ris.bka.gv.at oder www.jusline.at) sowie in der Wiener Zeitung. Auch Ihre zuständige Sparte der WKO unterstützt Sie in diesen Fragen.

Weiterlesen: Prüfpflichten des Unternehmers – die oft unterschätzte Herausforderung

Weiterlesen: Mitarbeiterschulungen – was Sie als Arbeitgeber beachten müssen

Weiterlesen: AStV-ASchG – diese Sicherheitsbestimmungen muss Ihr Betrieb erfüllen


Kommentare ( 0 )

Mehr zum Thema

Know-how für Selbständige

Die kompakten Port41-Erfolgstipps kommen jede Woche via E-Mail. Kostet nichts. Bringt viel.

Login

Passwort vergessen?

Der Link ist zu Ihnen unterwegs.

E-Mail nicht erhalten?
- Bitte sieh in deinem Spamordner nach.
- Hab noch ein bisschen Geduld. Es kann ein paar Minuten dauern, bis das E-Mail bei dir ist.

Kein Problem! Wir senden dir einen Link zu, mit dem du dein Passwort zurücksetzen können.

Ein Fehler ist aufgetreten. Wir konnten Ihnen leider keine Link zum Zurücksetzen deines Passwortes schicken.

Bitte kontrolliere deine Internetverbindung, versuchen es in einiger Zeit erneut, oder kontaktiere uns, falls das Problem weiterhin besteht.

Diese E-Mail Adresse ist uns leider nicht bekannt.

Bitten gib deine E-Mail Adresse an

Die E-Mail Adresse ist ungültig

Registrieren

Fast geschafft!

Ein Bestätigungslink an ist unterwegs. Damit kannst du deine Registrierung abschließen.

E-Mail nicht erhalten?
- Bitte sieh in deinem Spamordner nach.
- Hab noch ein bisschen Geduld. Es kann ein paar Minuten dauern, bis das E-Mail bei dir ist.

Wir haben deine Registrierung erhalten. Aber leider ist der E-Mail-Versand deiner Registrierungsbestätigung fehlgeschlagen.

Bitte kontaktiere uns unter Bitte aktiviere JavaScript damit wir dein Konto freischalten.

Registriere dich um Fragen zu stellen und Beiträge zu kommentieren – nicht zuletzt, um deine Expertise bekannt zu machen. Trage dich daher vorzugsweise unter deinem echten Namen ein.

Ein Fehler ist aufgetreten. Deine Registrierung konnte nicht gespeichert werden.

Bitte kontrolliere deine Internetverbindung, versuchen es in einiger Zeit erneut, oder kontaktiere uns, falls das Problem weiterhin besteht.

Diese E-mail-Adresse wurde bereits registriert.

Hast du dein Passwort vergessen? Klicke , um dein Passwort neu zu setzen.

(Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder)

Bitten wähle eine Anrede aus

Bitten gib deinen Vornamen an

Bitten gib deinen Nachnamen an

Geburtsdatum

Bitten gib deine E-Mail Adresse an

Die E-Mail Adresse ist ungültig

Bitte gib ein Passwort an

Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens 1 Großbuchstaben, 1 Kleinbuchstaben sowie 1 Zahl enthalten

(Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens 1 Großbuchstaben, 1 Kleinbuchstaben sowie 1 Zahl enthalten)

Bitte akzeptiere unsere AGB und Forenregeln

Port41 Erfolgstipps

Vielen Dank für dein Interesse an den Port41 Erfolgstipps!

Ein Bestätigungslink an ist unterwegs.

E-Mail nicht erhalten?
- Bitte sieh in deinem Spamordner nach.
- Hab noch ein bisschen Geduld. Es kann ein paar Minuten dauern, bis das E-Mail bei dir ist.

Erprobtes Know-how ‐ kostenlos, jede Woche neu.

Kommentar melden

Wir legen Wert auf eine zivilisierte und produktive Gesprächsbasis.

Hier kannst du Postings melden, die deiner Meinung nach straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder dem Ansehen von Port41 schaden.

Vielen Dank für die Meldung!

Meldung des Postings von

Ein Fehler ist aufgetreten. Die Meldung konnte nicht abgesendet werden.

Bitte kontrolliere deine Internetverbindung, versuchen es in einiger Zeit erneut, oder kontaktiere uns, falls das Problem weiterhin besteht.

(Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder)

Bitten gib deinen Namen an

Bitten gib deine E-Mail Adresse an

Die E-Mail Adresse ist ungültig

Bitten gib eine Begründung an

Die Begründung ist leider zu lang. Bitte beschränke die Begründung auf Zeichen

(Maximale Länge Zeichen) (Noch Zeichen frei) (Keine Zeichen mehr frei) ( Zeichen zu viel!)