Schon ab einem Mitarbeiter schlägt das Arbeitnehmer(Innen)-Schutzgesetz (ASchG) zu. § 25 besagt, dass Arbeitgeber geeignete Vorkehrungen treffen müssen, um das Entstehen eines Brandes und im Falle eines Brandes eine Gefährdung des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer zu vermeiden.
Das heißt: Arbeitgeber müssen darauf achten, dass Brandschutzeinrichtungen regelmäßig gewartet werden und jederzeit in funktionsfähigen Zustand sind. Auch wenn der Vermieter oder der Gebäudebetreiber entsprechende Einrichtungen zur Verfügung stellt – verlassen dürfen Sie sich darauf nicht. Denn falls tatsächlich etwas passiert – im schlimmsten Fall ein Mensch zu Schaden kommt – kann das sehr unangenehme und vor allem kostspielige Konsequenzen für Sie haben. Denn als Arbeitgeber haben Sie eine so genannte Kontrollpflicht. Kommen Sie dieser nicht nach, können Sie bei einem gerichtlichen Verfahren wegen Organisationsverschulden verurteilt werden.
%CONTENT-AD%
Brauchen Sie eine/n Brandschutzbeauftragte/n?
Erst wenn Sie 50 und mehr Mitarbeiter haben. Aber bereits ab dem ersten Angestellten im Unternehmen muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass sich eine Person in der Firma mit der Handhabung von Feuerlöschern auskennt. Dafür wird eine entsprechende Ausbildung zum Brandschutzwart angeboten. Mehr dazu steht in den Technischen Richtlinien des Vorbeugenden Brandschutzes (=TRVB) O 119. Diese können Sie über den österreichischen Bundesfeuerwehrverband beziehen.
Das Strafgesetz ist in Sachen Brandschutz streng
§6 des Strafgesetzbuches (StGB) befasst sich mit dem Thema Fahrlässigkeit – also mit mangelnder Sorgfalt (zu der man eigentlich verpflichtet wäre). Im Klartext: Wenn etwas passiert, weil Sie die Ihnen vom Gesetz auferlegten Pflichten nicht beachtet haben, machen Sie sich strafbar.
Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sich daher in Sachen Brandschutz durch einen Experten beraten. Die Kosten für diese Beratung sind wesentlich geringer als die Regressforderungen bei einem eingetretenen (Personen-) Schaden.
Was deckt die Versicherung ab?
Als Unternehmer haben Sie wahrscheinlich eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Ihr unternehmerisches Risiko minimiert. Kommt es allerdings zu einem Personenschaden, wird die Versicherung sich aus der Affaire ziehen und aussteigen wollen. Im Schadensfall wird jeder Richter danach fragen, was Sie als verantwortlicher Unternehmer getan haben, um den eingetretenen Schaden zu verhindern. Und als Selbstständiger kann man sich nicht darauf ausreden, dass man etwas nicht gewusst hat, denn in diesem Fall wird der Richter auf die Holschuld des Unternehmers hinweisen.
Einige wichtige Brandschutz-Vorschriften
- Sollte es einen Serverraum geben, muss auch dort ein Feuerlöscher hängen (kein Wasserlöscher sondern ein CO2-Löscher!). Denn auch EDV-Leitungen können überhitzen und stellen daher eine Brandgefahr dar.
- Achten Sie auch darauf, dass die Fluchtwege jederzeit frei bleiben und nicht etwa durch Drucker in den Gängen blockiert werden, herumliegendes Kopierpapier kann eine zusätzliche Brandlast darstellen.
- Von den Mitarbeitern mitgebrachte Geräte wie Radio, Lüfter, Heizgerät, etc. können – wenn sie nicht in einwandfreiem Zustand sind – einen Kurzschluss verursachen. Wenn Sie mitgebrachte Geräte erlauben, sind Sie auch haftbar, wenn daraus ein Schaden entsteht.
- Für den Fall, dass eine Räumung des Gebäudes notwendig wird, muss ein Sammelplatz definiert sein. Wenn dieser nicht durch den Betreiber des Gebäudes bestimmt ist, müssen Sie dies tun. Er muss so gelegen sein, dass keine Straße gequert werden muss – also am besten ein oder zwei Häuserblocks entfernt, auf der gleichen Straßenseite, um die anfahrende Feuerwehr nicht zu behindern.
Lassen Sie sich von einem Experten – am besten von einem Brandschutzbeauftragten – beraten, bevor Sie einen Vertrag für Ihr Büro unterschreiben. Informieren Sie sich in Ihrem Kontaktnetzwerk, welche Erfahrungswerte es gibt.
Die Gesetze finden Sie auch im Internet (unter www.ris.bka.gv.at oder www.jusline.at) sowie in der Wiener Zeitung. Auch Ihre zuständige Sparte der WKO unterstützt Sie in diesen Fragen.
Weiterlesen: Prüfpflichten des Unternehmers – die oft unterschätzte Herausforderung
Weiterlesen: Mitarbeiterschulungen – was Sie als Arbeitgeber beachten müssen
Weiterlesen: AStV-ASchG – diese Sicherheitsbestimmungen muss Ihr Betrieb erfüllen
Kommentare ( 0 )