Wenn du eine Steuernummer beantragst, gibst du damit quasi die Absicht bekannt, dass du einkommens- und/oder umsatzsteuerpflichtig wirst bzw. bist.
- Einkommensteuer wird ab einem Gewinn von 11.693 Euro im Jahr fällig.
- Umsatzsteuerpflicht besteht ab 35.000 Euro Umsatz pro Jahr, darunter gilt die Kleinunternehmerregelung (außer du stellst einen Regelbesteuerungsantrag).
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Wenn du also nur hin und wieder eine Honorarnote ausstellst und ganz wenig (= weniger als 11.693 Euro) verdienst, brauchst du keine Steuernummer.
Die Steuernummer musst du erst dann beantragen, wenn du Einkommensteuer zahlen wirst, d.h. wenn dein Gesamteinkommen im Jahr 11.693 Euro überschreitet.
ACHTUNG: Zum Gesamteinkommen werden Einkünfte aus angestellter Tätigkeit natürlich dazugerechnet!
Und: Berechnest du Honorarnoten mit Umsatzsteuer, so musst du diese selbstverständlich ans Finanzamt abführen.
Weiterlesen: So funktioniert das System Umsatzsteuer
Wenn du angestellt UND selbstständig bist
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Die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit berechnest du mit Hilfe deines Lohnzettels: Bruttoeinkommen minus Sozialversicherungsbeiträge für die laufenden Bezüge. Sonderzahlungen wie Urlaub und Weihnachten werden nicht dazugerechnet. Deinen Lohnzettel erhältst du entweder mittels Abfrage im Steuerakt in Finanz-Online oder von deinem Arbeitgeber.
Suche den Wert laut Kennzahl 245: Dort steht die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer – und die entspricht im Regelfall den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. (Im Detail ist es aufgrund diverser Sonderbestimmungen ein wenig anders.)
Ein Beispiel: Als Teilzeit-Beschäftigte/r verdienst du im Monat 600 Euro brutto, das sind ca. 510 Euro netto (minus ca. 16% Sozialabgaben). Multipliziert mit 12, macht das in Summe im Jahr ca. 6.100 Euro. Das heißt, du kannst im Jahr noch über 5.000 Euro dazuverdienen, ohne Einkommensteuer zu zahlen. Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird, wie oben beschrieben, in den Berechnungen nicht dazu gezählt.
Wer über der Geringfügigkeitsgrenze angestellt ist und daneben selbstständige Einkünfte hat, ist sowohl im ASVG (Österr. Gesundheitskasse) als auch bei der SVS krankenversichert. Das wird oft als Doppelversicherung empfunden, obwohl ja letztlich jede Einkunftsquelle für sich gesehen der Krankenversicherung unterliegt.
Wenn du mehr als 81.900,00 Euro pro Jahr (Höchstbeitragsgrundlage, Wert 2023) verdienst, zahlst du für den Verdienst über dieser Grenze keine Sozialversicherungsbeuträge mehr.
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