Rund eine Viertelmillion E-Bikes sind bereits auf Österreichs Straßen unterwegs. Anfangs als Pensionistenfahrräder verspottet, werden E-Bikes heute auch von Jüngeren immer häufiger am Weg zum Bahnhof oder zum Arbeitsplatz eingesetzt.
- Verkehrsmittelvergleichstests zeigen, dass man in Ballungsräumen mit dem E-Bike in der Regel am schnellsten von A nach B gelangt: Zahlreiche Einbahnen können auch in Gegenrichtung benützt und so manche Fußgängerzone überquert werden.
- Parkplatzsuche und Kurzparkzonen darf man getrost vergessen.
- Und verschwitzt gelangt man nur zum Ziel, wenn man sich einbildet, auch bergauf mit 25 km/h unterwegs sein zu müssen.
Das macht das E-Bike auch als Dienstfahrzeug interessant.
E-Biken hält fit
Radfahren ist gesund und wer radelt, wird weniger oft krank. Diese Erkenntnis lässt sich laut Umweltministerium (BMLFUW) auch in betriebswirtschaftliche Zahlen verwandeln: Der Radrechner ermittelt, wie viel Unternehmen sparen können, wenn sie MitarbeiterInnen ein Dienstfahrrad statt eines Autos zur Verfügung stellen. Aber auch Selbständige können mit E-Bikes sparen – und zwar auf vielfältige Weise:
E-Biken spart Geld
- keine Benzinkosten
- geringer Stromverbrauch: ca. 1 kWh/100 km
- keine Kfz-Steuer und Versicherung
- staatliche Förderungen
Im Gegensatz zum Fahrrad gibt es bei der Anschaffung von E-Bikes allerdings keine Vorsteuerabzugsberechtigung. Das amtliche Kilometergeld beträgt für E-Bikes 0,38 Cent je Kilometer und ist mit jährlich 1.500 Kilometern (maximal 570 Euro im Jahr) limitiert.
E-Bike-Förderungen abholen
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- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Anschaffung und den betrieblichen Einsatz von Elektro-Fahrrädern, Elektro- Transporträdern und Transporträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
- Gefördert wird die Anschaffung von Elektro-Zweirädern (E-Mopeds, E-Motorräder), Elektro-Fahrrädern (mindestens 5 Stück) und Transporträdern.
- Einreichen können Betriebe, Vereine und öffentliche Gebietskörperschaften. Die Einreichung zur Förderung erfolgt nach dem Kauf der Fahrzeuge.
- Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt und ist mit 30% der Anschaffungskosten begrenzt.
- Voraussetzung für den Förderanteil des Bundes ist, dass die E-Fahrräder mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden und der E-Mobilitätsbonusanteil des österreichischen Sportfachhandels auf der Rechnung beim Kauf gesondert ausgewiesen ist.
Alle Details finden Sie in der Broschüre Radfahren Fördern mit System".
Auch Städte, Gemeinden und Energieversorger bieten Förderungen an
- Graz fördert mit 50 Prozent der anerkannten Anschaffungskosten bis zu einem Maximalwert von 1.000 Euro Lastenfahrräder.
- Gefördert werden auch Radabstellanlagen, konkret überdachte und versperrbare Radabstellanlagen.
- Die Errichtung von E-Ladestationen in Verbindung mit Radabstellanlagen wird gefördert.
- Auch die Sanierung bestehender Radabstellanlagen wird gefördert, wenn dadurch die Qualität verbessert wird.
Das Lastenfahrrad als Imageträger
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Auch Lastfahrräder sind dank elektrischer Tretunterstützung wieder im Kommen – nicht nur für die mobile Eisdiele. Die Stadt Wiener Neustadt etwa stellt ihren BürgerInnen ein elektrisches Lastenrad namens LaRa zur Verfügung, das kostenlos entlehnt werden kann. Im Stadtverkehr fallen die Vehikel ganz schön auf und eigenen sich daher hervorragend als Werbeträger für das eigene Unternehmen oder zahlende KundInnen.
Das Start-up-Unternehmen Hut & Stiel – Die Wiener Pilzkultur setzt beispielsweise ganz auf das Lastenrad als Verkehrsmittel. Abgesehen von der Kostenersparnis passt es perfekt zum ökologisch ausgerichteten Firmenkonzept der Jungunternehmer: Hut & Stiel züchtet in einem Wiener Keller Austernpilze auf Kaffeesud, der mit dem Lastenrad aus Wiener Gastronomiebetrieben abgeholt wird.
Fazit: E-Bikes als Dienstfahrzeuge rechnen sich, sind ökologisch und – abgesehen von fernöstlichen Billigprodukten – technisch ausgereift. Auch der Spaßfaktor kommt nicht zu kurz, berichten E-BikerInnen, zumindest solange der Wettergott mitspielt.
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Wie und wann Selbständige Kilometergeld verrechnen können
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