Selbständige kennen das: Wenn eine Projekt-Deadline und die Vorbereitungen für den Kindergeburtstag kollidieren, wenn der Wäscheberg bedrohlich wächst, aber neben den Kundenterminen keine Zeit dafür bleibt, wenn der Rasen gemäht gehört, aber die Buchhaltung keinen Aufschub duldet – dann muss Hilfe her. Und mit dem Dienstleistungsscheck ist das auch ganz legal und unkompliziert möglich.
Welche Vorteile hat der Dienstleistungsscheck?
Der Dienstleistungsscheck wurde für genau solche einfachen Einsätze geschaffen und ist äußerst flexibel:
- Du kannst den Stundenlohn selber aushandeln, musst allerdings gewisse Mindeststundensätze einhalten – mehr dazu weiter unten.
- Der Arbeitnehmer ist unfallversichert und kann sich darüber hinaus freiwillig selbst kranken- und pensionsversichern.
- Seit 2017 dürfen auch Asylwerber, die zum Asylverfahren zugelassen wurden, beschäftigt werden.
- Die Arbeitsverhältnisse gelten auf längstens einen Monat befristet für die Dauer des jeweiligen Arbeitseinsatzes und können wiederholt zwischen denselben Personen abgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht.
Aber ACHTUNG: Es gibt einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen
- Du darfst den Dienstleistungsscheck nur im Privatbereich einsetzen! Für Jobs in deinem Unternehmen ist er nicht zulässig.
- Insgesamt darf der Arbeitnehmer nicht mehr als 686,18 Euro Euro pro Monat (Wert 2023) verdienen.
Für welche Arbeiten darf der Dienstleistungsscheck verwendet werden?
Generell nur für einfach Arbeiten:
- Reinigung (Wohnung, Wäsche, Geschirr etc.)
- Beaufsichtigung von Kindern
- Einkäufe von Lebensmittel oder sonstigen Gütern des täglichen Bedarfs
- Einfache Gartenarbeiten
NICHT verwenden darfst du den Dienstleistungsscheck für:
- Tätigkeiten, die eine längere Ausbildung voraussetzen, etwa in der Alten- und Krankenpflege,
- Arbeiten, die sowohl im privaten Haushalt als auch im Unternehmen durchgeführt werden,
- Arbeiten für Hilfsbedürftige (Kranke, Alte, Kinder etc.), die Anspruch auf staatliche Unterstützung haben.
Wie hoch muss die Entlohnung sein?
Der Wert eines Dienstleistungsschecks ist nicht automatisch auch der Stundenlohn. Diese Mindeststundensätze (Wert 2023 in Euro) musst du einhalten:
- Reinigung, Haushalt ohne Kochen, einfache Gartenarbeit 14,15
- Reinigung nach Arbeiten (z.B. nach dem Ausmalen) 18,99
- Haushaltshilfe mit Kochen 14,60
- Kinderbetreuung 15,26
- Kranken-/Altenbetreuung 19,21
ACHTUNG: Zum Wert eines Dienstleistungsschecks kommen noch zwei Prozent für die Unfallversicherung dazu. Wenn du also etwa einen Dienstleistungsscheck im Wert von 100 Euro kaufst, bezahlst du dafür 102 Euro. Damit hast du als Arbeitgeber aber dann auch schon alle Verpflichtungen erfüllt.
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So funktioniert der Dienstleistungsscheck
- Kaufen: Den Dienstleistungsscheck kannst du in der Trafik, bei der Post oder online kaufen.
- Daten ausfüllen: Einzutragen sind Name, Adresse und Sozialversicherungsnummer, sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers, sowie der Tag der Beschäftigung. Achtung: Beim ersten Mal müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Beiblatt ausfüllen, das gemeinsam mit dem Scheck zur Österreichische Gesundheitskasse muss – persönlich, per Post oder online. Es gibt auch eine App für den Dienstleistungsscheck, für Android, für iOX. Ausnahme: Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer online registriert sind, muss kein Beiblatt ausgefüllt werden.
Diese Fristen musst du einhalten
Der Dienstleistungsscheck muss bis spätestens Ende des Folgemonats eingereicht werden. Das ist die Aufgabe des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin und kann online oder per Post bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, Lessingstraße 20, 8010 Graz erledigt werden.
So kommt der Arbeitnehmer zu seinem Geld
Nach der Einreichung erhält der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin das Geld auf das angegebene Girokonto überwiesen. Gibt es kein Konto kommt das Geld mittels Postanweisung.
Wen darfst mit einem Dienstleistungsscheck entlohnen?
Neben österreichischen Staatsbürgen, Bürgern aus dem gesamten EU-Raum (ausgenommen aus Kroatien), sowie aus Liechtenstein, Island, Norwegen, Schweiz, darfst du Menschen beschäftigen, die einen der folgenden Titel haben:
- Niederlassungsnachweis
- Befreiungsschein
- Niederlassungsbewilligung (unbeschränkt)
- Rot-Weiß-Rot-Karte plus
- Daueraufenthalt EU bzw. Daueraufenthalt EG
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EWR-Bürgern
- Daueraufenthaltskarte
- Freizügigkeitsbestätigung
- Aufenthaltstitel Familienangehöriger bzw. Daueraufenthalt – Familienangehöriger
- Aufenthaltsberechtigung plus
- Bestätigung gemäß § 3 Abs. 8 Ausländerbeschäftigungsgesetz oder einer Arbeitserlaubnis
- Personen mit gültigem Asylstatus (Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte)
- Personen die seit mindestens drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind.
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