Vorweg: Bei der Berechnung der Einkommensteuer macht es einen wesentlichen Unterschied, ob du Kleinunternehmerin bzw. Kleinunternehmer bist, also weniger als 35.000 Euro umsetzt, oder ob du mehr umsetzt bzw. von der Kleinunternehmer-Regelung befreit bist.
Erfahre mehr über die Kleinunternehmerregelung
Berechnungsbasis: dein Umsatz
Egal ob du ein Kleinunternehmer bist oder nicht und für welches Modell du dich entscheidest: deinen Umsatz musst du immer ermitteln!
Die Umsätze sind die Basis für die Ermittlung
- der pauschalen Betriebsausgaben
- des steuerlichen Gewinnes
- die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge
Auch als umsatzsteuerbefreites Kleinunternehmen hast du also die Pflicht zur Bekanntgabe deiner Umsätze!
Pauschalierung für Kleinunternehmen
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Die Steuerreform 2020 brachte für Kleinunternehmen (also Unternehmen, die weniger als 35.000 Euro Umsatz machen) wesentliche Erleichterungen und eine neue Möglichkeit, den Gewinn pauschal zu ermitteln:
Statt alle Ausgaben einzeln belegen zu müssen, kannst du einen bestimmten Prozentsatz deines Umsatzes pauschal für Betriebsausgaben geltend machen, und zwar
- 45% für alle Betriebe (ausgenommen Dienstleister)
- 20% für Dienstleister (weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass diese geringere Kosten haben)
GUT ZU WISSEN: Die bezahlten Sozialversicherungsbeiträge kannst du zusätzlich zum pauschalen Abzug geltend machen.
Mehr dazu im Beitrag Steuererklärung für Kleinunternehmen: Was sich 2020 änderte
Basis-Pauschalierung (Betriebsausgabenpauschale)
Wenn du als Selbständiger über die Umsatzgrenze als Kleinunternehmen kommst oder dir der 45- bzw. 20%ige Steuerabzug nicht attraktiv erscheint, kann die Basispauschalierung für dich sinnvoll sein.
Die Basispauschalierung funktioniert so:
- Du ermittelst 12 Prozent von deinem Umsatz.
- Diesen Betrag kannst du als Betriebsausgabenpauschale geltend machen.
- Zusätzlich darfst du noch Personalaufwendungen, Fremdleistungshonorare (bezahlte Werkhonorare), die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge und Ausgaben für Waren von deinem Gewinn abziehen.
Die Basis-Pauschalierung kann also sinnvoll sein, wenn du hohe Ausgaben für Personal und/oder Wareneinkauf habst.
GUT ZU WISSEN: Weiterverrechnete Reisekosten gelten bei der Basis-Pauschalierung als Durchlaufposten und beeinflussen den steuerpflichtigen Gewinn somit nicht.
ACHTUNG: Schriftsteller, Lehrer, Wissenschaftler, Unternehmensberater oder Geschäftsführer dürfen nur 6% Betriebsausgabenpauschale berechnen!
Achtung, Obergrenzen
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- Wenn du 12% abziehst, darf die Betriebsausgabenpauschale nicht mehr als 26.400 Euro betragen (das entspricht einem Jahresumsatz von maximal 220.000 Euro).
- Wenn du 6% abziehst, darf die Betriebsausgabenpauschale nicht mehr als 13.200 Euro betragen (auch das entspricht einem Jahresumsatz von maximal 220.000 Euro).
Welche Methode ist für dich günstiger?
Je mehr Wahlmöglichkeiten es gibt, desto komplizierter wird es. Welche Methode für dich günstiger ist und ob eine pauschale Berechnung in deinem Fall überhaupt sinnvoll ist, klärst du am besten mit deinem Steuerberater oder deiner Steuerberaterin.
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