1. Steck nicht den Kopf in den Sand
Wann immer es Probleme mit Zahlungen bei der SVS gibt: Rede! Ruf auf jeden Fall an und informiere die SVS über deine Situation. Zeig, dass du an einer Lösung des Problems interessiert bist. Werde nicht panisch sondern behalt einen klaren Kopf, meistens gibt es eine Lösung für eine schwierige Situation.
Nicht zu reagieren und abzuwarten ist auf jeden Fall das Schlechteste, was du tun kannst. Wenn du deine Beträge nämlich nicht innerhalb von 18 Tagen nach Fälligkeit zahlst, kommen Mahngebühren auf dich zu.
In weiterer Folge kann es zu Eintreibungsmaßnahmen der ausstehenden Beträge kommen, verbunden mit Gerichtsgebühren, die du zusätzlich zahlen musst. Das schreibt das Gesetz der SVS vor. Verzugszinsen in Höhe von 3,38 Prozent musst du, rückwirkend ab dem 16. Tag der Fälligkeit, ebenfalls zahlen, auch wenn in Ausnahmefällen eine Herabsetzung oder eine Nachsicht dieser Verzugszinsen möglich ist. Bei den SVS-Beträgen selbst gibt es jedoch keine Möglichkeit, das heißt, zahlen musst du auf jeden Fall.
2. Behalt den Überblick
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Viermal im Jahr kommt Post von der SVS. Und zwar Anfang Februar, Anfang Mai, Anfang August und Anfang November. Auf diesem Kontoauszug bzw. dieser Beitragsvorschreibung wird die Höhe der Vorschreibung angeführt.
Wenn du dich gerade selbständig gemacht hast, und weder du noch die SVS weiss, wie viel du verdienst, wird die Vorschreibung auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage berechnet. Wenn der Einkommensteuerbescheid bei der SVS einlangt, wird nachberechnet und dann kann es entweder zu Nachzahlungen, zu einem Guthaben, das sofort gutgeschrieben wird, oder zu einer Nullberechnung kommen. Wobei eine Nachzahlung erst im nächstfolgenen Kalenderjahr fällig wird.
Bei Personen, die bereits länger selbständig sind, wird immer das drittvorangegangen Jahr als vorläufige Beitragsgrundlage herangezogen. Das heißt, die Beiträge für 2021 berechnen sich aus dem, was Sie 2018 verdient haben. Der Grund dafür ist, dass viele sich mit der Einkommensteuererklärung Zeit lassen und oft erst für das drittvorangegangene Jahr Zahlen vorhanden sind. Aus diesem Grund ist diese Regelung auch gesetzlich so festgelegt.
Auf dem Kontoauszug findest du also die Vorschreibung für das Quartal des laufenden Jahres, plus eine allfällige Nachbemessung des Jahres, für das die Berechnung gemacht wird. Aus der Nachbemessung können sich, abhängig von den selbständigen Einkünften, eine
- Nachzahlung,
- Gutschrift oder eine
- Nullzahlung ergeben.
Behalt also immer deine Einkünfte im Auge und achte darauf, ausreichende Rücklagen zu sichern, um für etwaige Nachzahlungen gerüstet zu sein.
Faustregel: Die SVS-Beiträge betragen rund 28 Prozent deines Einkommens.
SVS-Beiträge können übrigens auch monatlich bezahlt werden. Für viele ist das eine einfachere Variante als die Quartalszahlungen.
Fällig sind die Beiträge bei Quartalszahlung immer am Monatsletzten des Monats Februar, Mai, August und November. Bei monatlicher Zahlung – die nur bei einem Einziehungsauftrag möglich ist(!) – wird der Betrag immer am siebenten Tag des Folgemonats automatisch von Ihrem Konto abgebucht.
3. Melde fehlende Beitragsvorschreibungen
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Es kann immer passieren, dass ein Brief verloren geht. Die Beitragsvorschreibungen der SVS werden nicht eingeschrieben verschickt. Solltest du also einmal keinen Kontoauszug bekommen, dann melde das unbedingt ehestmöglich der SVS, noch bevor die Zahlung fällig ist. Vielleicht ist der Brief verloren gegangen.
Als Unternehmer/in bist du selbst dafür verantwortlich, deine laufenden Zahlungen im Auge zu behalten. Wenn du nicht zahlst, werden Mahngebühren und Verzugszinsen fällig. SVS-Ombudsmann Christian Göbl empfiehlt generell, einen Einziehungsauftrag einzurichten, damit die Zahlungen verlässlich erfolgen und du nicht darauf vergessen kannst.
TIPP: Die Beitragsvorschreibung kannst du übrigens auch jederzeit online abrufen.
Weiterlesen: Nachrichten von der SVS online verwalten
4. Beantrage eine Hinauf- oder Herabsetzung der Beiträge
Die SVS bietet die Möglichkeit, die vorläufige Betragsgrundlage hinauf- oder herabzusetzen. Wenn deine Einkünfte voraussichtlich niedriger sein werden, als im drittvorangegangenen Kalenderjahr, solltest du das der SVS mitteilen. Dann wird deine Beitragsgrundlage anhand deiner Einschätzung neu berechnet und du vermeidest zu hohe Zahlungen. Nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheids wird nachberechnet.
Natürlich kannst du auch eine Hinaufsetzung beantragen. Dabei gilt es zu beachten, dass etwaige Guthaben bei der SVS gegengerechnet werden und dass SVS-Beiträge steuersenkend wirken.
5. Beantrage Stundung oder Ratenzahlung
Im Leben von Unternehmer/innen gibt es immer wieder Momente, in denen Aufträge wegbrechen oder unvorhersehbare Zahlungen zu leisten sind. Das ist auch der SVS nicht fremd und sie versucht, bei Zahlungsverzögerungen individuelle Möglichkeiten für ihre Mitglieder zu finden, damit diese die Beiträge zahlen können, ohne dadurch ihre Existenz aufs Spiel zu setzen.
- Beispielsweise kannst du eine Stundung beantragen. Das heißt, dass Sie Ihre Zahlung nicht sofort leisten, sondern maximal drei Monate später, etwa wenn die Auftragslage wieder besser ist oder ausstehende Rechnungen eingegangen sind.
- Du kannst aber auch eine Ratenzahlung beantragen, bei der du deine ausstehenden Beiträge in monatlichen Raten abzahlst. Wie lange diese Ratenzahlung läuft, hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird individuell vereinbart.
Darum: Rede mit den MitarbeiterInnen der SVS. Wichtig ist, dass du ernsthaft an einer Zusammenarbeit interessiert bist und guten Willen zeigst, deine Beiträge auch wirklich zu bezahlen. Personen, die permanent Ratenzahlungen beantragen, die Raten dann nicht oder zu spät bezahlen und auch sonst wenig Willen zur Problemlösung zeigen, werden eventuell zukünftig nicht mehr so einfach eine Ratenzahlung erreichen können.
Bitte beachte: Sowohl bei der Stundung, als auch bei der Ratenzahlung fallen Verzugszinsen in Höhe von 3,38 Prozent an!
6. Wenn nichts mehr geht: Ruf den SVS-Ombudsmann an
Selbst wenn du keine Möglichkeit gefunden hast, deine schwierige Situation zu regeln, ist nicht alles verloren. Wenn du bei der SVS keine Lösung für dein Problem findest, solltest du den Ombudsmann anrufen. Unter 050808-9008 bemüht sich Christian Göbl seit Jahren sehr erfolgreich um die vielen Anliegen von SVS-Versicherten in ganz Österreich. Er versucht, Sachverhalte zu klären und für alle Beteiligten die beste Lösung zu finden – und schafft das meistens auch.
Göbl erledigt alle Anfragen von Mitgliedern alleine und ist demensprechend beschäftigt. Daher sollten Sie sich vorab über alle anderen Möglichkeiten informieren, also bei der SVS anrufen und alle Alternativen ausschöpfen. Der Ombudsmann sollte wirklich die letzte Anlaufstelle sein, wenn alle anderen Versuche nicht gefruchtet haben.
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