So geht selbständig.

Ich will jemanden wenige Stunden beschäftigen: Was muss ich beachten?

Es macht einen großen Unterschied, ob du regelmäßig ein paar Stunden Unterstützung benötigst oder nur eine einmalige Aushilfe brauchst. Drauf kommt es an:

Einmalige Aushilfe

Beschäftigst du jemanden nur einmalig aushilfsweise für ein paar Stunden für eine Tätigkeit wie z.B. ein Mailing vorbereiten, bezahlst du die Honorarnote der beschäftigten Person – das ist alles.

  • In der Regel wird die Honorarnote keine Umsatzsteuer enthalten – es sei denn, die beschäftigte Person ist umsatzsteuerpflichtig. (Das ist der Fall, wenn sie weitere Einnahmen hat, die in Summe 35.000 Euro + fiktive Umsatzsteuer im pro Jahr überschreiten.)
  • Für die Versteuerung ist die beschäftigte Person selbst zuständig. Verdient er/sie unter 11.693 Euro im Jahr, wird für sie/ihn auch keine Einkommensteuer fällig.

Regelmäßige Tätigkeit

Brauchst du regelmäßig ein paar Stunden Hilfe, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Du schließt einen Werkvertrag ab: Darin verpflichtet sich der Auftragnehmer, regelmäßig eine bestimmte Leistung abzuliefern.
    Vorsicht: Nicht jede Tätigkeit darf als Werkvertrag abgerechnet werden! Mehr dazu auf dem Portal der WKO.
  2. Du stellst die betreffende Person an. Liegt das Einkommen unter einer bestimmten Grenze ((2023 sind das 500,91 Euro brutto für netto pro Monat, 14x im Jahr) handelt es sich um eine so genannte geringfügige Anstellung. Wenn du keine weiteren (!) Arbeitnehmer beschäftigst, fallen nur ca 3% vom Bruttogehalt als Lohnnebenkosten an. Der Arbeitnehmer hat nur eine Unfall- aber keine Krankenversicherung und Pensionsversicherung.

Anstellung oder Werkvertrag?

%CONTENT-AD%

Ob du jemanden auf Werkvertragsbasis beschäftigen kannst oder anstellen musst, hängt von der Art der Tätigkeit ab – egal, wie viele Stunden du die Person beschäftigst.

Prinzipiell gilt: Ist die Person fix in die Organisation deines Unternehmens eingebunden und hat keinen eigenen Handlungsspielraum (Zeit, Ort, Art und Weise, wie sie ihre Aufgabe erfüllt), so musst du sie/ihn in jedem Fall anstellen.

Ein gutes Beispiel ist die Gastronomie. Ein Kellner hat fixe Arbeitszeiten und eine ganz genau definierte Tätigkeit an einem fixen Arbeitsplatz. Bis auf das Trinkgeld, über dessen Höhe er einen gewissen Einfluss hat, hat er keine Möglichkeit, seine Arbeit selbst zu gestalten. Deshalb gibt es auch keine Kellner auf Werksvertragsbasis. Ähnlich ist es bei einem Verkäufer in einem Geschäft.

Beim Werkvertrag zu beachten

Es gibt allerdings Tätigkeiten, bei denen die Abgrenzung schwierig ist. Und auch was die Dauer der Beschäftigung anbelangt, gibt es vom Gesetzgeber keine definierte Grenze, ab wann du jemanden anstellen musst oder nur auf Werksvertragsbasis beschäftigen kannst. Hier kommt es auf den Einzelfall an.

Das kann heikel werden: Wenn die Beschäftigung länger andauert, könnte die Österr. Gesundheitskasse (ÖGK) zu dem Schluss kommen, dass ein „verstecktes Dienstverhältnis“ vorliegt und Versicherungsbeiträge für Beschäftigte nachfordern. Ziehe bei längerfristigen Werkverträgen daher immer Experten zu Rate!

%MEDIUM-RECTANGLES%

Bei der geringfügigen Anstellung zu beachten

Beachte: Bei der geringfügigen Anstellung fallen für dich als Arbeitgeber zwar keine Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnsteuerzahlungen an. Aber es handelt sich um eine reguläre Anstellung. Das bedeutet: Die/der geringfügig Beschäftigte hat Anrecht auf

  • 5 bzw. 6 Wochen Urlaub pro Jahr
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Pflegefreistellung
  • Abfertigung
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Versicherungsschutz für geringfügig Beschäftigte

Geringfügig Beschäftigte sind weder kranken- noch pensionsversichert. Sie sind lediglich unfallversichert. Es gibt für Sie allerdings die Möglichkeit, bei der Österreichischen Gesundheitskasse um 70,72 Euro (Wert 2023) pro Monat eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung abzuschließen – eine günstige Möglichkeit, krankenversichert zu sein und auch Versicherungsmonate für die Pension zu sammeln.

Anmeldung von geringfügig Beschäftigten

Geringfügige Angestellte werden mit dem selben Prozedere angemeldet, wie jede/r andere Angestellte auch. Und auch bei einer geringfügigen Anstellung brauchst du einen Steuerberater, Buchhalter oder Lohnverrechner, der einmal im Monat die Lohnabrechnung macht. Außerdem benötigst du eine Dienstgeberkontonummer bei der Österr. Gesundheitskasse (ÖGK). Auch bei geringfügig entlohnten Dienstverhältnissen ist daher eine gewisse Bürokratie leider nicht vermeidbar.

Aufzeichnungspflichten

Wie für alle Angestellten musst du auch für geringfügig Beschäftigte Arbeitszeitaufzeichnungen führen! Mehr Info dazu auf dem Unternehmens-Serviceportal USP.

Weiterlesen: Warum es sich lohnt, Lehrlinge auszubilden, was du dazu wissen musst

Weiterlesen:  Ich möchte einen Praktikanten beschäftigen – was muss ich beachten?

Weiterlesen: Mit diesen Arbeitgeberkosten musst du rechnen

Weiterlesen: Was du beim ersten Mitarbeiter beachten musst

Kommentare ( 1 )

  • Gibt's denn keine Schritt-für-Schritt Anleitung, wo einem beigebracht wird, was zur Anmeldung von Mitarbeitern zu tun ist? Welche Formulare, welche Behördengänge, etc? Das wäre sehr hilfreich.
    Matthias Gansrigler,

Mehr zum Thema

Know-how für Selbständige

Die kompakten Port41-Erfolgstipps kommen jede Woche via E-Mail. Kostet nichts. Bringt viel.

Login

Passwort vergessen?

Der Link ist zu Ihnen unterwegs.

E-Mail nicht erhalten?
- Bitte sieh in deinem Spamordner nach.
- Hab noch ein bisschen Geduld. Es kann ein paar Minuten dauern, bis das E-Mail bei dir ist.

Kein Problem! Wir senden dir einen Link zu, mit dem du dein Passwort zurücksetzen können.

Ein Fehler ist aufgetreten. Wir konnten Ihnen leider keine Link zum Zurücksetzen deines Passwortes schicken.

Bitte kontrolliere deine Internetverbindung, versuchen es in einiger Zeit erneut, oder kontaktiere uns, falls das Problem weiterhin besteht.

Diese E-Mail Adresse ist uns leider nicht bekannt.

Bitten gib deine E-Mail Adresse an

Die E-Mail Adresse ist ungültig

Registrieren

Fast geschafft!

Ein Bestätigungslink an ist unterwegs. Damit kannst du deine Registrierung abschließen.

E-Mail nicht erhalten?
- Bitte sieh in deinem Spamordner nach.
- Hab noch ein bisschen Geduld. Es kann ein paar Minuten dauern, bis das E-Mail bei dir ist.

Wir haben deine Registrierung erhalten. Aber leider ist der E-Mail-Versand deiner Registrierungsbestätigung fehlgeschlagen.

Bitte kontaktiere uns unter Bitte aktiviere JavaScript damit wir dein Konto freischalten.

Registriere dich um Fragen zu stellen und Beiträge zu kommentieren – nicht zuletzt, um deine Expertise bekannt zu machen. Trage dich daher vorzugsweise unter deinem echten Namen ein.

Ein Fehler ist aufgetreten. Deine Registrierung konnte nicht gespeichert werden.

Bitte kontrolliere deine Internetverbindung, versuchen es in einiger Zeit erneut, oder kontaktiere uns, falls das Problem weiterhin besteht.

Diese E-mail-Adresse wurde bereits registriert.

Hast du dein Passwort vergessen? Klicke , um dein Passwort neu zu setzen.

(Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder)

Bitten wähle eine Anrede aus

Bitten gib deinen Vornamen an

Bitten gib deinen Nachnamen an

Geburtsdatum

Bitten gib deine E-Mail Adresse an

Die E-Mail Adresse ist ungültig

Bitte gib ein Passwort an

Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens 1 Großbuchstaben, 1 Kleinbuchstaben sowie 1 Zahl enthalten

(Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens 1 Großbuchstaben, 1 Kleinbuchstaben sowie 1 Zahl enthalten)

Bitte akzeptiere unsere AGB und Forenregeln

Port41 Erfolgstipps

Vielen Dank für dein Interesse an den Port41 Erfolgstipps!

Ein Bestätigungslink an ist unterwegs.

E-Mail nicht erhalten?
- Bitte sieh in deinem Spamordner nach.
- Hab noch ein bisschen Geduld. Es kann ein paar Minuten dauern, bis das E-Mail bei dir ist.

Erprobtes Know-how ‐ kostenlos, jede Woche neu.

Kommentar melden

Wir legen Wert auf eine zivilisierte und produktive Gesprächsbasis.

Hier kannst du Postings melden, die deiner Meinung nach straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder dem Ansehen von Port41 schaden.

Vielen Dank für die Meldung!

Meldung des Postings von

Ein Fehler ist aufgetreten. Die Meldung konnte nicht abgesendet werden.

Bitte kontrolliere deine Internetverbindung, versuchen es in einiger Zeit erneut, oder kontaktiere uns, falls das Problem weiterhin besteht.

(Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder)

Bitten gib deinen Namen an

Bitten gib deine E-Mail Adresse an

Die E-Mail Adresse ist ungültig

Bitten gib eine Begründung an

Die Begründung ist leider zu lang. Bitte beschränke die Begründung auf Zeichen

(Maximale Länge Zeichen) (Noch Zeichen frei) (Keine Zeichen mehr frei) ( Zeichen zu viel!)