Im Prinzip ist es ganz einfach: Für jede Art von Einkommen (angestellt, selbständig, als Landwirt) zahlt man einen bestimmten Anteil für die Sozialversicherung. So leistet jeder Versicherte je nach Gesamteinkommen einen fairen Beitrag.
Im Detail gibt es aber doch einiges zu beachten – je nachdem wie hoch die Summe deiner Einkommen (auch aus eventuellen Pensionsansprüchen!) ist.
- Es gibt Unter- und Obergrenzen, die bei der Berechnung eine Rolle spielen.
- Es gibt eine Rangfolge der Versicherungen, und zwar: ÖGK (Dienstnehmer) vor SVS (Selbständige und Bauern).
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Du verdienst mehr als die Höchstbeitragsgrundlage
Die Höchstbeitragsgrundlage ist jener Jahresverdienst, ab dem die Beiträge zur Sozialversicherung nicht mehr steigen. 2023 sind das ca. 81.900 Euro – hier mehr Details. Das bedeutet: du zahlst Sozialversicherung für maximal diesen Betrag, auch wenn du mehr verdienst.
Wenn du nun mit den Einkünften aus zwei (oder auch mehreren) Tätigkeiten diese Summe überschreitest, dann
- zahlst du den ganzen anfallenden Betrag bei der ranghöheren Versicherung (z. B. ÖGK vor SVS)
- stellst du bei der rangniedrigeren Versicherung einen Antrag für eine so genannte Differenzbeitragsvorschreibung. Das heißt, du zahlst dann nur noch Sozialversicherungsbeiträge für jenen Betrag, der zur Höchstbemessungsgrundlage fehlt.
Ein Beispiel:
- Aus einer Anstellung verdienst du monatlich 4.000 Euro (= 48.000 Euro im Jahr). Dafür bezahlst du den vollen Beitrag zur Sozialversicherung.
- Mit deinem Gewerbe verdienst du weitere 35.000 Euro.
- Die Summe (83.000 Euro) liegt also über der Höchstbeitragsgrundlage von 81.900 Euro Euro.
- Der Differenzbeitrag errechnet sich nun folgendermaßen: 81.900 Euro – 48.000 = 33.900 Euro.
- Bei der SVS fallen also nur noch Versicherungsbeiträge für 33.900 Euro statt für 35.000 Euro an.
Eine Einkommensart liegt unter der Mindestbeitragsgrundlage
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Die Mindestbeitragsgrundlage ist eine Einkommensuntergrenze, die verschiedene Auswirkungen auf deine Sozialversicherungspflicht hat – je nachdem ob du Gewerbetreibender, Neuer Selbständiger oder Angestellter bist. .
Tatsächliche Mindest- und Höchstbeitragsgrundlagen stehen hier.
Mehr Details dazu auf dem Portal der SVS.
Bei der SVS versicherte Selbständige zahlen bis zur Mindestbeitragsgrundlage Fixbeträge für die Sozialversicherung – egal wie wenig sie verdienen.
Wenn du selbständig und auch angestellt bist und dabei mehr als die Mindestbeitragsgrundlage verdienst, gilt das nicht mehr. Das bedeutet: Fällt aus der selbständigen Tätigkeit nur ein geringer Gewinn oder gar ein Verlust an, können von der SVS auch geringere als die Mindestbeiträge oder gar keine Beiträge vorgeschrieben werden.
Am Ende wird nachgerechnet
Beachte: Die Beiträge werden bei Mehrfachversicherten überprüft, sobald der Einkommensteuerbescheid mit allen Details vorliegt. In der Folge kann es zur Nachforderung oder Gutschrift von Beiträgen bei der SVS kommen.
Unfallversicherung
Für jede Tätigkeit, die du ausübst (unselbständig beschäftigt, selbständig, als Landwirt) musst du unfallversichert sein. Bist du z.B. selbständig und gleichzeitig unselbständig beschäftigt, fällt der Unfallversicherungsbeitrag für jede Tätigkeit einmal an. Hier gibt es keine Möglichkeit, nur einen Differenzbetrag zu bezahlen.
Für Angestellte übernimmt der Dienstgeber die Zahlung. Selbständige und Bauern müssen ihre Unfallversicherung selbst zahlen.
Pensionsversicherung
Wenn du mehrfach versichert bist, kann sich das günstig auf die Höhe deiner Pension auswirken, weil für die Berechnung alle geleisteten Beiträge zusammengerechnet werden.
Krankenversicherung
Wenn du mehrfach versichert bist, darfst du dir aussuchen, nach welchem System du eine Arztleistung in Anspruch nehmen willst. Genauer prüfen lohnt sich: Bei der SVS gibt es etwa einen Selbstbehalt (ausgenommen bei Spitalsaufenthalten), dafür ist das Leistungsspektrum breiter.
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