Irgendwann ist es da, das gesetzliche Pensionsalter. Und egal, ob du dich darauf freust, endlich viel Zeit für dich zu haben oder ob du planst, weiterhin tätig zu sein – es gilt, bestimmte Formalitäten zu erledigen.
1. Mach dich mit deinem Pensionskonto vertraut
Als SVS-Versicherter kannst du dein Pensionskonto jederzeit online einsehen.
- Die so genannte Gesamtgutschrift, die du gleich nach dem Einloggen siehst, ist die Jahrespension, die du ausgezahlt bekämest, würdest du jetzt die Mindestversicherungszeit erfüllen und zum Regelpensionsalter in Pension gehen.
ACHTUNG: Um sich einzuloggen, benötigst du die Handysignatur!
Was du sonst noch aus deinem Pensionskonto ablesen kannst, erfährst du im Beitrag Selbständig: Wie hoch wird meine Pension sein?
2. Berechne deine voraussichtliche Pensionshöhe
Der Pensionskontorechner ist ein praktisches Tool, um deinen zukünftigen Pensionsanspruch zu berechnen. Du gibst darin lediglich die Höhe deiner Gesamtgutschrift und ein paar persönliche Daten ein und siehst deine voraussichtliche monatliche Brutto- und Nettopension
ACHTUNG: Der Pensionskontorechner prüft nicht, ob du die Mindestversicherungszeit für einen Pensionsanspruch erfüllst!
Mehr zur Berechnung deiner Pension erfährst du auf dem Portal der SVS
3. Kontrolliere Versicherungszeiten und Pensionsanspruch
Schon zwei bis drei Jahren vor dem geplanten Pensionsantritt kannst du damit beginnen, deine Versicherungszeiten und deinen Pensionsanspruch zu kontrollieren.
- Lass dir online einen Auszug deiner Versicherungsdaten erstellen und kontrolliere die Angaben.
- Wenn du über keine Handysignatur verfügst, kannst du den Auszug auch telefonisch, per E-Mail oder persönlich in deiner Landesstelle anfordern.
Als Identifikation sind die Versicherungsnummer bzw. ein Lichtbildausweis erforderlich. Du erhältst den Auszug per Post. - Möchtest du Daten korrigieren lassen, kannst du einen Antrag auf Ergänzung der Versicherungszeiten stellen.
ACHTUNG: Wenn du Versicherungszeiten im Ausland erworben hast, musst du diese bei der Ergänzung der Versicherungszeiten auflisten. Die SVS erledigt die Kommunikation mit den entsprechenden Stellen im Ausland.
TIPP: Wende dich bei Unklarheiten rechtzeitig an deine SVS Landesstelle!
4. Ermittle das genaue Datum deines Pensionsantritts
Auf dem Portal der PVA kannst du das Datum deines Pensionsantritts auf den Tag genau errechnen.
5. Stell einen Pensionsantrag
Zwei Monate vor dem Pensionsantritt ist der Pensionsantrag einzubringen. Wenn du auch im Ausland Versicherungszeiten erworben hast, erledigt die SVS alle notwendigen Schritte, damit die Zeiten für deine Pension wirksam werden. Mehr Informationen dazu findest du auf dem Portal der SVS.
Den Antrag stellen kannst du
- persönlich bei einer Landesstelle der SVS,
- persönlich bei einem Sprechtag der SVS,
- schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail.
TIPP: Ein persönliches Gespräch ist in jedem Fall die bessere Wahl, weil dabei sofort offene Fragen geklärt werden können und der Prozess so beschleunigt wird.
ACHTUNG: Wenn du nicht ausschließlich bei der SVS versichert warst, musst du prüfen, bei welcher Versicherung der Pensionsantritt beantragt werden muss. Es ist jene, bei der du in den letzten 15 Jahren vor der Pensionierung die meisten Versicherungszeiten erworben hast. Wurden bei mehreren Versicherungsträgern gleich viele Versicherungszeiten erworben, ist der letzte Versicherungsmonat vor Pensionsantritt ausschlaggebend.
6. Achte auf eventuelle Nachzahlungen
Basis für deine SVS-Beiträge ist immer dein Einkommensteuerbescheid. Am Jahresanfang erhältst du von der SVS Vorschreibungen auf Basis deiner vorläufigen Beitragsgrundlage.
Diese Vorschreibungen werden später von der SVS anhand deines Steuerbescheids nachberechnet und du bekommst entweder eine Gutschrift, oder musst etwas nachzahlen.
ACHTUNG: Ab dem Pensionsstichtag fällt diese Nachbemessung weg und aus den vorläufigen Beitragsgrundlagen werden endgültige.
Diesen Umstand solltest du schon in den letzten Jahren vor Pensionsantritt im Auge behalten! Denn im Detail bedeutet das: Mit dem Pensionsstichtag müssen eventuell ausstehende Beträge nachgezahlt werden – selbst wenn im letzten oder vorletzten Jahr vor dem Stichtag das Einkommen nicht so hoch war! Ausstehende Steuerbescheide (bis zu zwei Jahre zurück) fließen auch nicht in die Pensionsberechnung ein.
- Wenn du also in den letzten beiden Jahren vor Pensionsantritt besser verdient hast als die Jahre davor, ergibt sich für dich daher keine Nachzahlung, aber der bessere Verdienst wirkt sich auch nicht auf die Pension aus.
- Hast du umgekehrt weniger verdient, als die Jahre davor, gibt es auch keine Rückzahlung von zu viel geleisteten Versicherungsbeiträgen, dafür ist deine Pension geringfügig höher.
So wird deine Pension ausbezahlt
Die Pension wird einmal im Monat im Nachhinein ausbezahlt. Im April und Oktober gibt es jeweils eine Sonderzahlung in Höhe einer Monatszahlung. Von der Bruttopension abgezogen werden
- Krankenversicherungsbeitrag,
- Kostenanteile für Arztbesuche,
- Lohnsteuer.
Wenn du nach dem Pensionsalter weiterarbeiten willst
Wenn du in der Pension dazuverdienen willst, hängt es von der Art der Pension ab, wie sich ein Zuverdienst auswirkt.
Mehr dazu liest du in den Beiträgen
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