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Kennen Sie die Prüfpflichten für Ihr Unternehmen?

Ab dem Tag der Gründung fallen die verschiedensten Prüfpflichten an und werden gerne übersehen. Doch welche Pflichten sind das und was passiert bei Nichtbeachtung?

Dass Feuerlöscher alle zwei Jahre überprüft werden müssen, ist den meisten UnternehmerInnen noch geläufig. Ebenso, das jährliche „Pickerl“ für das Auto, korrekt die §57a-Überprüfung gemäß KFG. Aber haben Sie sich schon Gedanken über Ihre Brandmeldeanlage, die Auffrischungskurse Ihrer Ersthelfer, die Notbeleuchtung oder Ihre automatische Schiebetüre gemacht? Und wie steht es mit den unterschiedlichen Intervallen bei der Elektroüberprüfung je nach Branche und Tätigkeit? Ist die alle sechs Monate, alle zehn Jahre oder irgendwo dazwischen fällig? Und wo steht das eigentlich?

Prüfpflichten im Überblick

Welche Prüfpflichten nun genau auf Ihr Unternehmen zutreffen, lässt sich pauschal nicht beantworten. Zu unterschiedlich sind die Betriebe, die Betriebsstätten, die eingesetzten Maschinen und Geräte, aber auch die Mitarbeiterschulungen. 

Allerdings gibt es Prüfpflichten, denen die meisten Unternehmen unterliegen. Im Folgenden finden Sie eine kurze (nicht vollständige!) Übersicht über gängige Prüfpflichten, gegliedert nach grundlegenden Fragen:

Haben Sie ein Büro?

Auch einfache Büros benötigen bestimmte Kontrollen und regelmäßige Überprüfungen. Darunter fallen unter anderem

  • Erste-Hilfe-Kasten
  • FI-Fehlerstromschutzschalter – Prüftaste
  • Feuerlöscher
  • Heizungswartung (Gastherme)
  • Klima- und Lüftungsanlage
  • Notbeleuchtung
  • Kraftbetriebene Türen (bspw. Schiebe- oder Schwenktüren)

Haben Sie Mitarbeiter?

MitarbeiterInnen brauchen eventuell aufgrund ihrer Anzahl oder der Tätigkeiten bestimmte Ausbildungen und Befähigungen, die meist auch in regelmäßigen Abständen wiederkehrend aufzufrischen sind. Dazu gehören:

  • Brandschutzbeauftragter (-Auffrischung)
  • Ersthelfer (-Auffrischung)
  • Begehung durch Präventivdienste (Arbeitsmedizin und Sicherheitsfachkraft)
  • Ärztliche Untersuchungen

Haben Sie Fahrzeuge oder einen Fuhrpark?

Bei Fahrzeugen gilt es, neben den „§ 57a-Pickerln“ (mit unterschiedlichen Regelungen für PKW, LKW und Motorräder) auch die Winterreifenregelung zu beachten. Ebenso müssen ein Garagentor – abhängig davon, ob es sich um ein händisch bedientes oder elektrisches Kipptor, Sektionaltor oder Hubtor handelt und wie groß es ist – sowie eine automatische Schrankenanlage regelmäßig überprüft werden.

Haben Sie eine Werkstatt, Baustellen, Verantwortlichkeit für ein Gebäude oder eine Liegenschaft?

Dann können sich für Ihren Betrieb zahlreiche weitere Pflichten ergeben, deren Aufzählung den Rahmen dieses Artikels bei weitem sprengen würde.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Doch was ist mit den Pflichten, die man nicht kennt? Oder wenn eine fristgemäße Überprüfung übersehen wurde? Leider kennt das Recht da kein Pardon, denn Unwissenheit schützt vor Strafe (oder anderen Konsequenzen) nicht!

Diese Erkenntnis kommt oft erst, wenn der Arbeitsinspektor vor der Türe steht. Dieser, oder etwa auch die Präventivdienste der AUVA, bemängeln diverse Nachlässigkeiten haarklein. Nehmen Sie's trotzdem positiv: Mängel sind schließlich Sicherheitsrisiken für alle und gehören ohnehin beseitigt.

Heikel wird's im Schadensfall

Anders sieht es aus, wenn eine verpflichtende Wartung oder Überprüfung einer Maschine bzw. eines anderen Arbeitsmittels vernachlässigt wurde und dann ein Schaden eintritt. Stellen Sie sich vor, Ihre Brandmeldeanlage schlägt aufgrund mangelnder Wartung bei einem Feuer nicht an. Dann kann Ihre Versicherung die Leistung vermindern oder sogar überhaupt verweigern – und Sie bleiben auf dem Schaden allein sitzen.

Noch schlimmer wird es, wenn Personen zu Schaden kommen. Denn dann könnten neben Schmerzensgeld noch eine Verurteilung wegen (grob) fahrlässiger Körperverletzung oder Ähnlichem drohen – mit entsprechenden Strafen, die im schlimmsten Falle bis zu einem Gefängnisaufenthalt reichen können.

Es ist alles sehr kompliziert – oder doch nicht? 

Ja, Prüfpflichten können sehr kompliziert sein. Vor allem, da es zu jeder Pflicht eigene Regeln zu Intervallen, Stichtagen, deren Verschiebung, den berechtigten Prüforganen und vielem mehr gibt – verfasst in schönstem Juristen-Deutsch.

Wenn man auch einige wenige, einfache Pflichten wie Feuerlöscher oder „Pickerl“ noch halbwegs vernünftig mittels Tabellenkalkulationsprogramm und Terminplaner verwalten kann, stößt diese Lösung sehr bald an ihre Grenzen.

Um im Dschungel der Vorschriften Licht ins Dunkel zu bringen, gibt es nun auch für österreichische Betriebe spezialisierte Web-Plattformen. Diese helfen Ihnen, die für Ihren Betrieb zutreffenden Pflichten zu finden – vom Feuerlöscher, der Liftüberprüfung, der Klimaanlagenwartung bis zur korrekten Prüfung baustellenbezogener Einrichtungen. Die Berechnungen der nächsten Aufgaben und Überprüfungen werden automatisch erledigt, ohne dass Sie sich mit komplizierten Vorschriften herumschlagen müssen – Erinnerungen inklusive!

So können Sie – mit ein wenig digitaler Hilfe – Ihren Betrieb in wenigen Minuten sicher und „Prüfpflichten-fit“ machen und der Bürokratie mittels Digitalisierung ein Schnippchen schlagen!

Weiterlesen: Präventivmaßnahmen im Büro – schon ab einem Mitarbeiter Pflicht

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Weiterlesen: Branschutz bereits ab einem Mitarbeiter gesetzlich vorgeschrieben

Kommentare ( 2 )

  • welches webportal wäre das denn zum beispiel`?
    astrid dummer,
    • Etwa diese Seite der Arbeitsinspektion: https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Uebergreifendes/Pruefpflichten/Pruefpflichten.html
      Redaktion Port41,

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