Schau dich rechtzeitig nach einer Vertretung um
Schon in den ersten Monaten der Schwangerschaft, aber besonders kurz vor und nach der Geburt deines Kindes kann es sein, dass du nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten kannst. Führst du dein Unternehmen gemeinsam mit einem Geschäftspartner, hast du nun einen klaren Vorteil. Denn das Geschäft kann auch dann weitergehen, wenn du ausfällst. Möglicherweise verfügst du auch über ein gutes Netzwerk und kennst Menschen, die dich in der Zeit deiner Abwesenheit vertreten und an die du Aufträge abgeben kannst.
Weisst du nicht, wie du dein Unternehmen weiterführen sollst, kannst du unter bestimmten Umständen einen Antrag auf Bereitstellung einer Betriebshilfe stellen.
Passe deine Ausgaben an
In den Wochen unmittelbar vor und nach der Geburt wirst du automatisch finanzielle Einbußen haben. Dennoch laufen Miet- und Versicherungskosten sowie andere Ausgaben weiter. Überlege daher, wo du einsparen kannst. Du hast zum Beispiel die Möglichkeit, deine Erwerbstätigkeit bei der SVS während des Mutterschutzes ruhend zu melden und musst dann keine Beiträge mehr zur Pflichtversicherung zahlen.
Erkundige dich, welche Ausgaben du absetzen kannst
Du benötigst ein größeres Auto? Besprich mit deinem Steuerberater, ob und inwieweit du deinen Wagen auch als Dienstfahrzeug absetzen kannst. Gleiches gilt, wenn du aufgrund der neuen familiären Situation ein Büro anmieten musst, weil das Homeoffice nicht mehr reicht, oder es einem Kinderzimmer weichen muss.
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Schalte einen Gang zurück
Du wirst feststellen: Schon in der ersten Zeit der Schwangerschaft brauchst du mehr Ruhephasen. Mit Übelkeit und Erschöpfung haben Frauen insbesondere in den ersten drei Monaten zu kämpfen. Gönne dir daher häufiger Pausen und lerne, auf deinen Körper zu hören. Lege deine Termine so, dass du zwischendurch immer wieder entspannen kannst. Das ist für dich als Unternehmerin sicherlich nicht immer einfach, aber wichtig, damit du leistungsfähig bleibst.
Überlege, wer von deiner Schwangerschaft erfahren soll
Natürlich bist du nicht dazu verpflichtet, deine Kunden und Mitarbeiter schon gleich zu Beginn über deine Schwangerschaft zu informieren. Arbeitetest du jedoch in einem Bereich, in dem du beispielsweise schwer heben musst oder in denen Nachtarbeit erforderlich ist, ist es sinnvoll, die Schwangerschaft frühzeitig zu thematisieren und bestimmte Arbeiten zu delegieren, um dich und dein Kind zu schützen.
Informiere deine Kunden, wie lange du arbeitest
Gerade als Einzelunternehmerin bist du das Aushängeschild deines Geschäfts. Du pflegst den Kontakt zu den Kunden und erledigst die Arbeiten vielleicht sogar ganz alleine. Umso wichtiger ist es, dass du deine Auftraggeber einige Wochen vor der Geburt darüber informierst, ab wann du nicht mehr arbeiten wirst, wer dich vertritt und wann du deine Arbeit wieder aufnimmst.
Mach dir Gedanken über die Kinderbetreuung
Wie lange kannst du dich nach der Geburt um dein Baby kümmern? Hast du Eltern oder Schwiegereltern, die die Betreuung des Kindes übernehmen können, wenn du wieder arbeiten gehst?
Wichtig zu wissen: Wenn du die Betreuung deines Kindes selbst übernimmst, hast du Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.
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