So geht selbständig.

So gestaltest du deine SVS-Beiträge flexibler

Deine Einkommenssituation hat sich verändert? Eine Nachforderung belastet deine Liquidität? Mit diesen Maßnahmen passt du die SVS-Zahlungen deiner aktuellen Situation an.

Jeder Selbständige und Gewerbetreibende kennt das: Einmal läuft's besser, dann wieder weniger gut, nur wenige können sich auf gleichmäßige Einnahmen verlassen. Die Sozialversicherungsbeiträge hingegen werden regelmäßig vorgeschrieben – und beziehen sich dazu noch auf die letzte Steuererklärung, also auf eine Einkommenssituation, die in der Regel drei Jahre zurückliegt.

Da kann es schon passieren, dass eine höhere Vorschreibung zu einem ungelegenen Zeitpunkt kommt – wenn die Liquidität nicht ausreicht, um den Betrag einzuzahlen. Es kann aber auch passieren, dass die Vorschreibung zu niedrig ausfällt – was später zu unangenehmen Nachberechnungen führen kann.

In beiden Fällen kannst du mit ein paar einfachen Maßnahmen deine Zahlungen deiner aktuellen Situation anpassen. Um die richtigen Schritte zu setzen, ist es wichtig, zu verstehen, wie sich die vorgeschriebenen Beitragszahlungen zusammensetzen:

Das kann die Beitragsvorschreibung enthalten:

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  • den Beitrag für das laufende Jahr
  • Nachzahlungen (oder auch Gutschriften) aus Vorjahren,
  • Kostenanteile für Leistungen, die du in Anspruch genommen hast.

Bevor du also etwas unternimmst, gehe sicher, dass du diese Faktoren getrennt voneinander betrachtest.

Schätze selbst ein, wie viel du zahlst!

Schließlich weisst du am besten, wie deine Geschäfte gerade laufen. Wenn du feststellst, dass deine Vorschreibungen für das laufende Jahr zu hoch oder zu niedrig bemessen sind, kannst du eine Herabsetzung oder Hinaufsetzung beantragen.

Besonders dann, wenn du mehrfach versichert bist, lohnt es sich, die Höhe deiner vorläufigen Beiträge zu überprüfen – in diesem Fall gibt es eine Reihe von Sonderbestimmungen. Mehr dazu erfährst du in deiner SVS-Landesstelle.

So gehst du vor: du stellst einen schriftlichen Antrag.

Worauf du achten musst:

  • Kalkuliere möglichst genau. Wenn du dich zu niedrig einstufst, werden in den Folgejahren Nachzahlungen fällig.
  • Es gibt Mindestbeiträge, die in der Regel nicht unterschritten werden können.
  • Wenn du mehrfach versichert bist, können deine Beiträge allerdings unter bestimmten Voraussetzungen auch unter die Mindestbeiträge sinken.

Gut zu wissen:

  • Du kannst deine Zahlungen auch mehrmals anpassen, wenn sich deine Prognose ändert.
  • SVS-Beiträge sind steuerlich absetzbar und reduzieren daher die zu versteuernden Einnahmen. Es ist also sinnvoll, wenn du bei höheren Einkünften nicht wartest, bis eine Nachzahlung vorgeschrieben wird, sondern dich im betreffenden Jahr gleich freiwillig höher einstufen lässt.

Zahle monatlich statt quartalsweise

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Der Vorteil: du teilst eine höhere Summe in kleinere Teilbeträge.

So gehst du vor:

  • Erteile der SVS die Einzugsermächtigung für die monatliche Beitragszahlung. Das  Formular dafür gibt es auf der SVS-Homepage. Ausfüllen, abschicken, den Rest erledigt die SVS.

Beantrage Ratenzahlung für Nachforderungen

Ratenhöhe und Laufzeit können individuell vereinbart werden. In manchen Fällen ist eine Anzahlung nötig.

So gehst du vor:

  • Formuliere einen Vorschlag für deine Ratenzahlungen und sende ihn an deine Landesstelle oder komm persönlich vorbei.
  • Kurzfristige Vereinbarungen (wenn du z.B. das laufende Quartal in drei Teilbeträgen oder später begleichen willst) sind auch telefonisch möglich.

Worauf du achten musst

  • Nimm bei finanziellen Engpässen schon vor Ablauf einer Zahlungsfrist mit der SVS Kontakt auf. Du vermeidest so, dass Mahnspesen oder sogar Gerichtsgebühren anfallen.

Nütze die Zwölftel-Regelung für Neugründer

Neugründer werden in den ersten drei Beitragsjahren niedrig eingestuft. Bei guter Geschäftsentwicklung ist daher mit Nachzahlungen zu rechnen. Diese werden routinemäßig in vier Teilbeträgen im Jahr nach Eingang des Einkommensteuerbescheides vorgeschrieben.

Wenn diese vier Teilbeträge zu hoch sind, kannst du die Nachzahlung auf 12 niedrigere Teilbeträge aufteilen lassen, die über drei Jahre verteilt einzuzahlen sind.

So gehst du vor:

  • Die Zwölftelung muss schriftlich beantragt werden. Das Formular dafür gibt's auf der SVS-Homepage.

Noch Fragen?

Ruf an! Auf der SVS-Homepage findest du ein Verzeichnis aller SVS Landesstellen.

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