Das sie gerne blau machen, kann man Unternehmer:innen nicht vorwerfen. Im Gegenteil. Sie arbeiten mehr, machen weniger Urlaub – und sind seltener krank. Dennoch können sie natürlich genauso krank werden, wie alle anderen. Bei Selbständigen kann eine längere Krankheit jedoch sehr schnell existenzbedrohend werden, vor allem für Einpersonenunternehmen (EPU): Das Einkommen fällt weg, die Zahlungen bleiben. Für Härtefälle hat die SVS daher Notfallprogramme.
Unterstützungsleistung
Sie steht allen Selbständigen zu, die keine oder weniger als 25 Mitarbeiter beschäftigen und deren Arbeitsleistung zur Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlich ist. Ab dem 43. Tag einer Krankmeldung auf Grund ein und derselben Krankheit erhalten Selbständige 33,98 Euro/Tag (Wert 2023). für die Dauer von maximal 20 Wochen.
Kleinunternehmer, die keine oder weniger als 25 Angestellte haben, bekommen bei lang andauernder Krankheit (länger als 43 Tage) ab dem 43. Tag rückwirkend ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit Unterstützungsgeld. Kleinunternehmer mit bis zu zehn DienstnehmerInnen erhalten 75% Zuschuss zur Entgeltfortzahlung durch die AUVA, wenn Dienstnehmer krank werden.
Krankengeld
Mit einer freiwilligen Zusatzversicherung kann man bereits ab dem 4. Tag eine finanzielle Unterstützung erhalten. Sie beträgt 60 Prozent der täglichen Beitragsgrundlage, aber mindestens 10,02 Euro/Tag (2023). Die maximale Bezugsdauer beträgt 26 Wochen.
Betriebshilfe bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit bzw. Unfall oder Pflege eines behinderten Kindes
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Unter bestimmten Voraussetzungen bekommst du von SVS und WKO (Betriebshilfeverein) eine Ersatzkraft im Ausmaß von ca. 40 Stunden/Woche zur Verfügung gestellt:
- Du verfügst über eine aufrechte Gewerbeberechtigung.
- Du bist bei der SVS in der KV pflichtversichert.
- Du bist länger als 14 Tage arbeitsunfähig (wegen Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Unfall, Rehabilitationsaufenthalt, etc.).
- Dein Jahreseinkommen beträgt maximal 23.137,68 Euro (Wert 2023)
- Eine Betriebshilfe ist für die Aufrechterhaltung deines Betriebs nachweisbar notwendig.
- Du pflegst ein behindertes Kind.
Die Betriebshilfe gibt es in zwei Formen:
- Sachleistung
Die SVS stellt eine Arbeitskraft kostenlos über den Betriebshilfeverein zur Verfügung.
- Finanzieller Zuschuss
Du erhältst bis zu 10 Euro/Stunde bzw. höchstens 80 Euro/Tag (Wert für 2023) für eine Betriebshilfe.
Der Zuschuss darf bis zu 80 Prozent der anfallenden Kosten betragen und wird pro Kalenderjahr bis zu einer Höchstdauer von 70 Tagen ausgezahlt.
Das bedeutet: Wenn die Betriebshilfe 9 Euro/Stunde verlangt, bekommst du 7,20 Euro (das sind 80%) Zuschuss.
Der Kostenzuschuss für die Pflege eines körperlich und/oder geistig behinderten Kindes wird bis zu einer Höchstdauer von 90 Tagen gewährt. (Entfall der Einkommensprüfung!)
Für die Einschulung der Betriebshilfe kann die jeweilige Bezugsdauer um höchstens 5 Tage verlängert werden.
ACHTUNG: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Betriebshilfe, sie ist eine freiwillige Leistung der SVS!
Betriebshilfe im Mutterschutz
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Auch während der Zeit des Mutterschutzes (8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) stellen SVS und WKO eine Betriebshilfe zu Verfügung. In diesen Fällen entfällt die Prüfung der Einkommens- oder Zuverdienstgrenzen.
ACHTUNG: Unternehmerinnen können zwischen Wochengeld und einer kostenlosen Betriebshilfekraft wählen!
Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten
Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen fällig. Solltest du einmal in die Situation geraten, deine Beiträge nicht zahlen zu können, wende dich umgehend an deine Landesstelle. Im Gespräch lassen sich meistens Lösungen finden, etwa eine Ratenzahlung oder eine Stundung.
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