So geht selbständig.

So verlieren die SVS-Beiträge ihren Schrecken

So mancher (Jung-)unternehmer bereut bei der ersten SVS-Nachzahlung, sich jemals selbständig gemacht zu haben. Das muss nicht sein. Gute Planung vermeidet Überraschungen.

Generell gilt: Die SVS-Beiträge richten sich nach Ihrem Einkommen. Aber: Wie viel genau zu bezahlen ist, kann die SVS erst berechnen, wenn Ihre Steuererklärung vorliegt. Das ist in der Regel erst zwei Jahre nach dem jeweiligen Jahresabschluss.

Warum können zu niedrige SVS-Vorschreibungen zum Problem werden?

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  • Bei Neugründern wird (mangels vorliegender Steuererklärungen) zunächst nur der Mindestbeitrag vorgeschrieben. Sind die Einkünfte vom Start weg gut, kommt im dritten Jahr (z.B. 2016 für das Jahr 2013) eine saftige Nachzahlung. Und zusätzlich sind natürlich auch die laufenden Vorschreibungen zu bezahlen – die dann auch um einiges höher ausfallen, weil von Ihnen ja auch weiterhin gute Gewinne erwartet werden.
  • Auch in Berufen, wo Einkünfte stark schwanken, kann die Veranlagung für vorangegangene Jahre zum bösen Erwachen führen, sollte nicht vorgesorgt worden sein. Also wenn Sie etwa 2013 gut verdient haben, 2016 aber eher mager aussieht. Dann addieren sich zum schlechten Geschäftsjahr auch noch die Nachzahlungen.

Warum kann es sinnvoll sein, freiwillig höhere Beiträge zu bezahlen?

Nun könnte man meinen, es wäre von Vorteil, erst zwei Jahre später die höheren SVS-Beiträge zu bezahlen und nicht gleich in dem Jahr, wo die Einkünfte erzielt werden.

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So ist es nicht. Denn SVS-Beiträge werden von der Steuer abgesetzt, wirken also steuermindernd. Führen Sie die Sozialversicherung erst zwei Jahre später ab, verschieben Sie diesen Steuervorteil.

Und so sieht die Lösung aus:

Schätzen Sie im November des laufenden Jahres Ihre Einkünfte und die dafür fälligen SVS-Beiträge ab oder bitten Sie Ihren Steuerberater, den Betrag zu errechnen. Dann können Sie eine freiwillige Vorauszahlung leisten, die sich steuermindernd auswirkt. Sie sparen so nicht nur Steuern, sondern vermeiden auch unnötige Mehrbelastungen in Folgejahren. Das ist natürlich nur für Gewinnjahre relevant. In Verlustjahren fällt der Mindestbeitrag an.

Was tun, wenn (zu) hohe Zahlungen vorgeschrieben werden?

  • Wenn das aktuelle Jahr nicht so gut läuft, Sie aber auf Basis des drei Jahre zurückliegenden Abschlusses hohe SVS-Beiträge vorgeschrieben bekommen, können Sie eine Herabsetzung für das laufende Jahr beantragen.
  • Für die SVS-Nachzahlungen können Sie eine Ratenvereinbarung treffen.

Wichtig ist jedenfalls, das Problem in einem offenen Gespräch mit der SVS schnell zu klären und nicht einfach den Kopf in den Sand zu stecken. Denn wie wir wissen, sind die Sozialversicherungsstellen keine geduldigen Schuldner. Sie haben aber meist ein offenes Ohr für alle, die diesbezügliche Probleme aktiv angehen und so werden Lösungen gemeinsam meist schnell gefunden.

Tipp für liquide Unternehmensgründer: Pensionsanspruch erhöhen

Für die ersten drei Startjahre kann ein Antrag auf Höchstbemessung in der Pensionsversicherung gestellt werden. Das bringt eine höhere Pension für die Zukunft. Dabei wird in den ersten beiden Startjahren nur die Pensionsversicherung nach oben angepasst. Die Krankenversicherung bleibt fix (niedrig)!

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