Tipp 1: Kaufe Blue Chips oder Sachanlagen
Als cleverer Unternehmer investierst du rechtzeitig vor Jahresende in betriebswirtschaftlich nützliche Sachanlagen oder Wertpapiere. Denn damit sicherst du dir das so genannte 13./14. Monatsgehalt für Unternehmer – den Gewinnfreibetrag.
Dieser Steuervorteil steht sowohl Bilanzierern als auch Einnahmen-Ausgaben-Rechnern zu. Außerdem profitieren natürliche Personen, die Gesellschafter an einer Personengesellschaft sind. Beachte: Es gibt einen Grundfreibetrag von 30.000 Euro. Das Maximum holst du also raus, wenn du 13% jener Summe ausgibst, um die dein Jahresgewinn über dieser Schwelle liegt.
Mittels der normalen Abschreibung und des Gewinnfreibetrags bekommst du im Endeffekt bis zu 100% der Investitionskosten vom Staat via Steuerrabatt retour.
Ein Beispiel:
Du richtest dir einen neuen Büroraum samt Möbeln und Computeranlagen um 20.000 Euro ein.
- 50 % dieser Investitionskosten fließen über den Gewinnfreibetrag retour. Vorausgesetzt natürlich, du hast einen entsprechend hohen Gewinn.
- Die restlichen 50% holst du dir in den Folgejahren über die normale Abschreibung zurück. Zinseneffekte vernachlässigt, finanziert sich die Investition somit von selbst.
Selbstverständlich reduzieren sich mit den Investitionskosten auch die Sozialversicherungsbeiträge. Am 32. Dezember ist es zu spät – zögere also nicht und investiere noch vor Jahresende, dann hast du das Steuerzuckerl für 2021 sicher in der Tasche!
Dir fällt keine betriebswirtschaftlich sinnvolle Investition ein? Dann kaufe doch sichere Wertpapiere wie Anleihen oder Anleihefonds. Damit hast du zwar keine Normalabschreibung, der Kauf von Wertpapieren in Form mündelsicherer Papiere lässt sich aber auf den Gewinnfreibetrag anrechnen. Zählst du den Steuerspareffekt hinzu, ergeben sich viel höhere Renditen als im Wertpapiergeschäft sonst üblich.
ACHTUNG: Nicht jedes Wertpapier sichert den Gewinnfreibetrag – fragen Sie Ihre Bank, Ihren Anlageberater oder Ihren Steuerberater!
Tipp 2: Kaufe geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro
Die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern beträgt 2021 800 Euro und wird im Jahre 2022 – nach Inkrafttreten der Steuerreform 2022, wenn der Nationalrat so will – sogar auf 1.000 Euro (netto, ohne Umsatzsteuer) erhöht.
Dies bedeutet, dass Investitionen bis zu 800 Euro (ab 2022: bis zu 1.000 Euro) sofort in einem Jahr abgeschrieben werden können. Du brauchst für diese Gegenstände somit kein Anlageverzeichnis zu führen – dies gilt für Einnahmen-Ausgaben-Rechner ebenso wie für Bilanzierer.
Je höher also die Summe aller Investitionen für Geräte, Maschinen oder Möbeln mit einem Einzelkaufpreis unter der Geringwertigkeitsgrenze ist, desto höher ist deine Einkommensteuerersparnis.
ACHTUNG: Eine PC-Anlage zum Preis über 1.000 Euro darf nicht in die Einzelteile unter 1.000 Euro zerlegt werden! Eine wirtschaftliche Einheit zum Preis über 1.000 Euro musst du also in das Anlageverzeichnis hineinnehmen – also aktivieren.
Tipp 3: Als Einnahmen-Ausgaben-Rechner Ausgaben vorziehen, Einnahmen verlagern
Was für einen Bilanzierer schwierig bis unmöglich ist, können Einnahmen-Ausgaben-Rechnung relativ einfach durchführen. Deine Steuerlast für 2021 wird sehr hoch sein, weil beispielsweise der erhaltene Fixkostenzuschuss (indirekt) steuerpflichtig ist? Dann tätige Vorauszahlungen für das Jahr 2022. (TIPP: Auch dein Steuerberater freut sich, wenn er sein Steuerberatungshonorar ein Jahr im Voraus bekommt!)
Aber ACHTUNG: Mehr als ein Jahr solltest du nicht vorauszahlen, weil im Gesetz definierte Vorauszahlungen (z.B. Beratungsdienstleistungen) auf die einzelnen Jahre aufzuteilen sind.
Noch eine Möglichkeit: Du legst eine Ausgangsrechnung für eine Leistung, die 2021 erbracht wurde, erst Anfang 2022. Damit verschiebst du steuerpflichtige Umsätze ins Jahr 2022.
Tipp 4: Als Bilanzierer Fertigerzeugnisse reduzieren
Im Jahresabschluss sind unfertige Erzeugnisse (Halbfabrikate) und noch nicht abrechenbare Dienstleistungen nur mit den bisher angefallenen Kosten zu bilanzieren. Die Gewinnspanne wird erst zum Zeitpunkt der Rechnungslegung steuerwirksam.
Dieses Prinzip kannst du nützen, indem du mit deinen Kunden eine Fertigstellung ab Jänner 2022 vereinbarst – sofern deine Kunden damit einverstanden sind.
Und: Die Bewertung der Halberzeugnisse und abrechenbaren Dienstleistungen basiert auf einer Schätzung – und bei jeder Schätzung gibt es Bandbreiten, die du ebenfalls zu deinem Vorteil nützen kannst.
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Tipp 5: Beim Schenken an den Fiskus denken
Weihnachten ist auch in vielen Betrieben die Zeit des Feierns und Schenkens. Vergiss aber nicht auf die Finanz und deren Spielregeln, wenn es um Firmenfeste und Präsente an deine lieben Mitarbeiter geht.
- Geldgeschenke sind jedenfalls steuerpflichtig.
- Überrasche dein Team deshalb lieber mit Sachgeschenken wie Büchern, CDs, Blumen oder Gutscheinen. Solche kleinen Aufmerksamkeiten sind nämlich bis zu einem Freibetrag von 186 Euro pro Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
- Für Betriebsfeierlichkeiten gibt es einen Freibetrag von 365 Euro pro teilnehmender Person. Beachte aber: Diese Summe gilt für das ganze Jahr, nicht etwa nur für die Weihnachtsfeier.
- ACHTUNG: Überschreitest du mit den Ausgaben für deine Firmenfeiern den Freibetrag, sind die für deine Belegschaft getätigten Mehrausgaben lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig!
GUT ZU WISSEN: In Corona-Zeiten hast du wahrscheinlich einen größeren Nachholbedarf an Betriebsfeiern. Denn leider wurden ja viele Weihnachtsfeiern in den Jahre 2020 und 2021 ersatzlos abgesagt. Daher wurde für die Jahre 2020 und 2021 der Freibetrag für die Sachgeschenke erhöht – von 186 Euro auf 365 Euro, als Ersatz für die entgangenen Weihnachtsfeierlichkeiten. Erfreulich: Die Gutscheine sind auch frei von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnnebenkosten.
Was darfst du als Unternehmer steuerfrei schenken? Zum Beispiel
- Geschenkgutscheine,
- Golddukaten oder Goldmünzen (wenn der Goldwert und nicht die Währungseinheit im Mittelpunkt steht) oder
- die Autobahnvignette für 2022.
WICHTIG: Die Gutscheine müssen spätestens im Jänner 2022 an die Mitarbeiter übergeben werden.
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