So geht selbständig.

SVS versichert: Was vergütet wird, wie du rasch an dein Geld kommst

Kostenersatz und Bewilligungen kannst du bei der SVS online einreichen. Hier erfährst du, welche Leistungen dir zustehen und wie der Online-Antrag funktioniert.

Als Faustregel gilt: Die SVS erstattet für Privatrechnungen 80 Prozent der Kosten, die laut Tarif oder bei einem Arzt mit Kassenvertrag angefallen wären. Wenn du am Programm „Selbständig gesund“ teilnimmst, erhöht sich dieser Kostenersatz auf 90 Prozent und dementsprechend reduzieren sich die dir verbleibenden Kosten der Privatrechnung.

ACHTUNG: Bei einem Krankenhausaufenthalt musst du bei der SVS keinen Selbstbehalt zahlen! Lediglich rund 12 bis 19 Euro fallen als täglicher Spitalskostenbeitrag (für maximal 28 Tage pro Jahr) an. Dieser Betrag ist unabhängig von der jeweiligen Sozialversicherung und am Tag der Entlassung direkt im Spital zu bezahlen.

Zu welchem Arzt kann ich gehen?

  • Wenn du mit deiner E-Card zu einem SVS-Vertragsarzt gehst, verrechnet er die Kosten für deine Behandlung direkt mit der SVS.

  • Rechnungen und Rezepte, die ein Privatarzt (Wahlarzt) ausstellt, musst du selbst bezahlen, ebenso Rechnungen für private Spitalsaufenthalte. Du kannst aber die Rechnung einreichen und erhältst einen Teil der Kosten zurück: Die SVS ersetzt 80 (bzw. 90) Prozent jenes Honorars, das ein Vertragspartner für die gleiche Behandlung erhalten würde.

ACHTUNG: Die Rechnung, die ein Privatarzt für eine Leistung stellt, ist oft erheblich höher, als bei einem Vertragsarzt für die gleiche Behandlung. Du bekommst aber nur 80 Prozent jenes Betrags vergütet, die der Vertragsarzt dafür bekommt.

Wofür erhalte ich Kostenersatz bei der SVS?

  • Arzt: 80 Prozent des Honorars, das einem Vertragsarzt zusteht
  • Zahnarzt: für Plomben oder chirurgische Zahnbehandlung wie z.B. Wurzelentfernung 80 Prozent der Kosten, die einem Vertragsarzt zustehen
  • Für eine abnehmbare Zahnspange musst du pro Behandlungsjahr 310,50 Euro (Wert 2023) Kostenbeteiligung bezahlen. Für festsitzende Zahnspangen sind bis zu 724,50 Euro (Wert 2023) Vergütung möglich. Für Kinder bis zum 18. Geburtstag ist die Zahnspange bei einer erheblichen Zahn- oder Kieferfehlstellung kostenlos.
  • Für einen festsitzenden Zahnersatz werden im Kalenderjahr 2023 pro Brücke, Stiftzahn oder Krone 100 Euro vergütet. Allerdings musst du mindestens eine Mundhygiene-Sitzung innerhalb der letzten drei Kalenderjahre vor dem Behandlungstermin nachweisen.
  • Für einen abnehmbaren Zahnersatz (z.B. Zahnprothese) musst du bis zu 25 Prozent der Kosten eines Vertragsarztes bezahlen.
  • Für Brillen und Kontaktlinsen gibt es einen Mindestselbstbehalt von 117 Euro. Das bedeutet: Sehbehelfe, die bis zu 117,- Euro kosten, musst du selbst finanzieren. Für teurere Brillen schickst du am besten die Verordnung bzw. den Kostenvoranschlag des Optikers an die SVS und bringst in Erfahrung, wieviel du erstattet bekommst. Die SVS erstattet nach SVS-Tarifen. Klär die Kostenerstattung am besten individuell ab, bevor du dich für ein Modell entscheidest. Für Gleitsicht- und Trifokalgläser gibt es keinen Kostenzuschuss. Kontaktlinsen werden nur bei medizinischer Begründung bewilligt.
  • Für Heilbehelfe übernimmt die SVS bis zu 1.560,– Euro pro Jahr (2023).

ACHTUNG: Für teurere Heilbehelfe und bestimmte Untersuchungen und Behandlungen musst du vorab eine Bewilligung einholen!

Wie reiche ich eine Rechnung online ein?

Am schnellsten geht das mit svsGO. Mit dieser praktischen App hast du Einsicht in die Kostenaufstellung deiner Arztbesuche und einen raschen Überblick über deine Einreichungen oder den Saldo deines Beitragskontos. Für die Nutzung der App benötigst du deine Handy-Signatur. Wie du deine deine Handy-Signatur verlängerst oder einfach und unkompliziert auf die ID Austria umsteigst, erfährt du hier.

Was brauche ich, um mich auf dem SVS-Portal einzuloggen

  • Einen Scan oder ein Foto deiner bezahlten Rechnung (Format PDF, JPG, BMP oder PNG).
    ACHTUNG: Vergiss nicht, auch die Rückseite und Folgeseiten einzuscannen!
  • Deine Bankverbindung, an die der Betrag überwiesen werden soll.

Was sind die Vorteile des Online-Service?

  • Du kannst bequem mitverfolgen, wie deine Eingabe erledigt wird und weißt jederzeit über den aktuellen Stand deiner Vergütung Bescheid.
  • Du kannst auch Rechnungen mitversicherter Angehöriger einreichen.
  • Du siehst sofort, ob eventuell weitere Dokumente benötigt werden, damit dein Auftrag schnell erledigt werden kann.
  • Wenn du die vorgegebene Eingabemaske verwendest, siehst du gleich den voraussichtlichen Vergütungsbetrag. Den tatsächlichen Vergütungsbetrag erfährst du erst nach Prüfung durch die SVS.

Wie funktioniert die Online-Bewilligung?

Für einige Behandlungen musst du davor bei der SVS eine Bewilligung einholen.

  • Dein zuweisender Arzt kann für CT (Computertomographien) und MR (Magnetresonanztomographien) den Antrag direkt über das elektronische Bewilligungs- und Antragsservice (eBS) erledigen. Tut er das nicht, oder benötigst du eine andere bewilligungspflichtige Leistung, reich die Verordnung oder Zuweisung selbst ein.

Wofür brauche ich eine Bewilligung?

  • Computertomographie (CT)
  • Magnetresonanztomographie (MRT)
  • Nuklearmedizinische Untersuchung (NUK)
  • Kuraufenthalte
  • Rehabilitationsaufenthalte

Weiters musst du folgende Leistungen bewilligen lassen:

  • Therapien (z. B. Physiotherapie, Psychotherapie)
  • Transporte
  • Heilbehelfe oder Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Hörgeräte, Prothesen, Sehbehelfe)
  • Geplante Behandlungen (z.B. geplante Auslandsuntersuchung oder -behandlung, Dialyse, Hauskrankenpflege)
  • Heilnahrung

Wo sehe ich, ob eine eingereichte Leistung bewilligt wurde?

Wenn dein behandelnder Arzt die Verordnung über das elektronische Bewilligungs- und Antragsservice (eBS) ausstellt, bekommst du einen Patientenausdruck mit dem Titel „Information zur elektronischen Zuweisung“. Darauf findest du einen Antragscode. Logg dich auf dem SVS-Portal in „Meine SV“ ein, du siehst sofort, ob dein Antrag freigegeben wurde.

Wenn dein Arzt eBS nicht verwendet, kannst du dich auch selber einloggen und unter dem Menüpunkt „Verordnung zur Bewilligung” einen Bewilligungsantrag an die Krankenkasse senden.

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