Wann darf ich als Ausländer in Österreich ein Unternehmen gründen?
Wer in Österreich ein Unternehmen gründen will, muss die Voraussetzungen erfüllen, um sich hier niederlassen und arbeiten zu dürfen. Das Fremdengesetz unterscheidet
- Bürger der EU, des EWR und der Schweiz
Bürger der EU, des EWR und der Schweiz dürfen sich im Sinne der Personenfreiheit in jedem EU-Land niederlassen und dort ein Unternehmen gründen. Für einen Aufenthalt, der länger als drei Monate dauert, benötigst du eine Anmeldebescheinigung (ist persönlich bei der Niederlassungsbehörde zu beantragen). Um sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten zu dürfen, musst du entweder unselbständig oder selbständig in Österreich beschäftigt sein oder hier studieren. Nach fünf Jahren rechtmäßigem und dauerhaften Aufenthalt erhältst du die Bescheinigung des Daueraufenthalts (auf Antrag). - Angehörige von Drittstaaten
Angehörige aus so genannten Drittstaaten benötigen – neben anderen Dokumenten – eine Niederlassungsbewilligung, die auch eine selbständige Tätigkeit erlaubt, um in Österreich ein Unternehmen zu gründen. - Asylwerber, Flüchtlinge und Staatenlose
Diese Personen brauchen eine fremdenrechtliche Genehmigung.
HINWEIS:
- EU-Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
- EWR-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen
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Welche Berechtigung brauche ich, um in Österreich eine Firma zu gründen?
Das hängt davon ab, was für eine Art von Firma du gründen möchtest.
- Die einfachste Form der Firmengründung – das Einzelunternehmen: Du als Person gründest ein Unternehmen und haftest auch dafür. In diesem Fall musst du persönlich die Berechtigung haben, diesen Beruf auszuüben.
- Du kannst aber auch eine Gesellschaft gründen. Etwa eine GmbH oder eine Kommanditgesellschaft. In diesem Fall muss der Geschäftsführer die passende Berechtigung haben.
Mehr zu den verschiedenen Rechtsformen erfährst du im Beitrag: Unternehmensgründung – welche Rechtsform ist die richtige?
Welche Berechtigung brauche ich, um in Österreich einen bestimmten Beruf auszuüben?
In Österreich regelt die Gewerbeordnung, unter welchen Voraussetzungen Selbständige ein Gewerbe ausüben dürfen. Sie unterscheidet
- Reglementierte Gewerbe
Für diese Berufe braucht man einen Befähigungsnachweis. Kann man nachweisen, dass man den Beruf erlernt hat, bekommt man eine Gewerbeberechtigung (Gewerbeschein) und darf den Beruf ausüben. - Freie Gewerbe
Für diese Berufe muss man keine besonderen Fähigkeiten nachweisen. Es genügt, die Gewerbeberechtigung zu beantragen, um den Beruf ausüben zu dürfen. - Freie Berufe
Es gibt eine Reihe von Berufen, für die kein Gewerbeschein benötigt wird. Das sind Berufe, die ihre eigene Standesvertretung haben (Ärzte, Rechtsanwälte oder Ingenieure) sowie die so genannten Neuen Selbständigen.
Mehr zum Thema Gewerbeberechtigung erfährst du im Beitrag: Was ist ein Gewerbeschein und wie funktioniert die Gewerbeanmeldung?
ACHTUNG: In Österreich ist bei Gewerbetreibenden und auch bei Neuen Selbständigen ab einem bestimmten Einkommen eine Versicherung bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVS) vorgeschrieben! Mehr dazu im Beitrag Muss ich mich bei der SVS versichern?.
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Wie kann ich nachweisen, dass ich einen Beruf im Ausland erlernt habe?
Wenn du ein reglementiertes Gewerbe ausüben willst, brauchst du einen Befähigungsnachweis. Das bedeutet, du musst nachweisen, dass du die Fähigkeiten dazu hast. Dazu musst du
- nachweisen, dass du den Beruf im Ausland erlernt und ausgeübt hast (Anerkennung) bzw.
- Diplome oder andere Nachweise bringst, die mit den in Österreich vorgeschriebenen Abschlüssen vergleichbar sind (Gleichhaltung).
Mit Deutschland, Ungarn und Südtirol gibt es Abkommen, dass bestimmte Meisterprüfungszeugnisse in Österreich automatisch anerkannt werden. Dazu gehören etwa Tischler, Bäcker, Dachdecker, Fleischer, Karosseriespengler und mehr.
TIPP: Hilfe bei der Anerkennung deiner Ausbildung findest du etwa auf dem Portal Berufsanerkennung in Österreich.
Wenn du den Nachweis, einen Beruf erlernt zu haben, nicht bringen kannst, muss die Behörde die Befähigung in einem so genannten Feststellungsverfahren prüfen.
TIPP: Du kannst auch den Lehrabschluss nachholen. Dafür können oft Teile des ausländischen Lehrabschlusses angerechnet werden.
Wenn du Angehöriger eines Drittstaates bist
Komplizierter wird die Sache für Angehörige von Drittstaaten, also allen Ländern, die nicht zur EU, dem EWR oder der Schweiz gehören. Um in Österreich ein Gewerbe anmelden zu dürfen, benötigst du
- Eine Niederlassungsbewilligung: Diese muss auch die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erlauben. Sie muss vor der Einreise noch bei der Vertretungsbehörde im Ausland (Botschaft, Generalkonsulat) für Österreich beantragt werden.
- Einen Befähigungsnachweis: Wie alle Gewerbetreibenden, die einem reglementierten Gewerbe nachgehen, müssen auch Personen aus Drittstaaten einen Befähigungsnachweis erbringen.
ACHTUNG: Bestimmte Gewerbe – darunter Arbeitsvermittlung, Überlassung von Arbeitskräften, Rauchfangkehrer oder Waffengewerbe – sind für Angehörige von Drittstatten nicht zugänglich.
ACHTUNG: In Österreich gibt es eine Quotenregelung, die festlegt, wie viele Menschen aus dem Ausland in Österreich arbeiten oder ein Unternehmen gründen dürfen. Ausgenommen davon sind EU- und EWR-Bürger sowie Schweizer, hier gibt es keine Quoten.
TIPP: Für bestimmte Mangelberufe können Bürger aus Dritt-Staaten die so genannte Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen, auch hier ist die Quotenregelung ausgesetzt.
Ausweg bei fehlendem Befähigungsnachweis
Wenn du den Befähigungsnachweis nicht erbringen kannst, besteht immer noch die Möglichkeit, eine österreichische Gesellschaft mit einem geeigneten gewerberechtlichen Gesellschafter zu gründen.
ACHTUNG: Die Eintragung ins Firmenbuch kann Gesellschaftern aus Drittstaaten verweigert werden, wenn sie
- keine Arbeitserlaubnis haben.
- keinen "Feststellungsbescheid" des AMS haben. Mit einem Feststellungsbescheid wird vom AMS definiert, ob ein Gesellschafter tatsächlich Einfluss auf das Unternehmen hat oder nur versucht, das Ausländerbeschäftigungsgesetz zu umgehen, d.h. eigentlich wie eine normale Arbeitskraft arbeitet und sich bloß als Gesellschafter einer Gesellschaft "ausgibt".
TIPP: Eine Zusammenfassung der wichtigsten steuer- und gewerberechtlichen sowie der versicherungstechnischen Grundlagen findest du im Port41-Neugründer-Guide.
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