So geht selbständig.

Unternehmen gründen in Österreich: Was Ausländer beachten müssen

Wer in Österreich ein Unternehmen gründen will, muss zweierlei haben: die Erlaubnis, hier zu arbeiten, und die Berechtigung, einen bestimmten Beruf auszuüben.

Wann darf ich als Ausländer in Österreich ein Unternehmen gründen?

Wer in Österreich ein Unternehmen gründen will, muss die Voraussetzungen erfüllen, um sich hier niederlassen und arbeiten zu dürfen. Das Fremdengesetz unterscheidet 

  • Bürger der EU, des EWR und der Schweiz
    Bürger der EU, des EWR und der Schweiz dürfen sich im Sinne der Personenfreiheit in jedem EU-Land niederlassen und dort ein Unternehmen gründen. Für einen Aufenthalt, der länger als drei Monate dauert, benötigst du eine Anmeldebescheinigung (ist persönlich bei der Niederlassungsbehörde zu beantragen). Um sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten zu dürfen, musst du entweder unselbständig oder selbständig in Österreich beschäftigt sein oder hier studieren. Nach fünf Jahren rechtmäßigem und dauerhaften Aufenthalt erhältst du die Bescheinigung des Daueraufenthalts (auf Antrag).
  • Angehörige von Drittstaaten
    Angehörige aus so genannten Drittstaaten benötigen – neben anderen Dokumenten – eine Niederlassungsbewilligung, die auch eine selbständige Tätigkeit erlaubt, um in Österreich ein Unternehmen zu gründen. 
  • Asylwerber, Flüchtlinge und Staatenlose
    Diese Personen brauchen eine fremdenrechtliche Genehmigung.

HINWEIS: 

  • EU-Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
  • EWR-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen

%CONTENT-AD%

Welche Berechtigung brauche ich, um in Österreich eine Firma zu gründen?

Das hängt davon ab, was für eine Art von Firma du gründen möchtest.

  • Die einfachste Form der Firmengründung – das Einzelunternehmen: Du als Person gründest ein Unternehmen und haftest auch dafür. In diesem Fall musst du persönlich die Berechtigung haben, diesen Beruf auszuüben.
  • Du kannst aber auch eine Gesellschaft gründen. Etwa eine GmbH oder eine Kommanditgesellschaft. In diesem Fall muss der Geschäftsführer die passende Berechtigung haben.

Mehr zu den verschiedenen Rechtsformen erfährst du im Beitrag: Unternehmensgründung – welche Rechtsform ist die richtige?  

Welche Berechtigung brauche ich, um in Österreich einen bestimmten Beruf auszuüben?

In Österreich regelt die Gewerbeordnung, unter welchen Voraussetzungen Selbständige ein Gewerbe ausüben dürfen. Sie unterscheidet

  • Reglementierte Gewerbe
    Für diese Berufe braucht man einen Befähigungsnachweis. Kann man nachweisen, dass man den Beruf erlernt hat, bekommt man eine Gewerbeberechtigung („Gewerbeschein“) und darf den Beruf ausüben. 
  • Freie Gewerbe
    Für diese Berufe muss man keine besonderen Fähigkeiten nachweisen. Es genügt, die Gewerbeberechtigung zu beantragen, um den Beruf ausüben zu dürfen.
  • Freie Berufe
    Es gibt eine Reihe von Berufen, für die kein Gewerbeschein benötigt wird. Das sind Berufe, die ihre eigene Standesvertretung haben (Ärzte, Rechtsanwälte oder Ingenieure) sowie die so genannten „Neuen Selbständigen“.

Mehr zum Thema Gewerbeberechtigung erfährst du im Beitrag: Was ist ein Gewerbeschein und wie funktioniert die Gewerbeanmeldung?

ACHTUNG: In Österreich ist bei Gewerbetreibenden und auch bei Neuen Selbständigen ab einem bestimmten Einkommen eine Versicherung bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVS) vorgeschrieben! Mehr dazu im Beitrag Muss ich mich bei der SVS versichern?.  

%MEDIUM-RECTANGLES%

Wie kann ich nachweisen, dass ich einen Beruf im Ausland erlernt habe?

Wenn du ein reglementiertes Gewerbe ausüben willst, brauchst du einen Befähigungsnachweis. Das bedeutet, du musst nachweisen, dass du die Fähigkeiten dazu hast. Dazu musst du

  • nachweisen, dass du den Beruf im Ausland erlernt und ausgeübt hast („Anerkennung“) bzw.
  • Diplome oder andere Nachweise bringst, die mit den in Österreich vorgeschriebenen Abschlüssen vergleichbar sind („Gleichhaltung“). 

Mit Deutschland, Ungarn und Südtirol gibt es Abkommen, dass bestimmte Meisterprüfungszeugnisse in Österreich automatisch anerkannt werden. Dazu gehören etwa Tischler, Bäcker, Dachdecker, Fleischer, Karosseriespengler und mehr. 

TIPP: Hilfe bei der Anerkennung deiner Ausbildung findest du etwa auf dem Portal Berufsanerkennung in Österreich

Wenn du den Nachweis, einen Beruf erlernt zu haben, nicht bringen kannst, muss die Behörde die Befähigung in einem so genannten Feststellungsverfahren prüfen. 

TIPP: Du kannst auch den Lehrabschluss nachholen. Dafür können oft Teile des ausländischen Lehrabschlusses angerechnet werden.

Wenn du Angehöriger eines Drittstaates bist

Komplizierter wird die Sache für Angehörige von Drittstaaten, also allen Ländern, die nicht zur EU, dem EWR oder der Schweiz gehören. Um in Österreich ein Gewerbe anmelden zu dürfen, benötigst du

  • Eine Niederlassungsbewilligung: Diese muss auch die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erlauben. Sie muss vor der Einreise noch bei der Vertretungsbehörde im Ausland (Botschaft, Generalkonsulat) für Österreich beantragt werden. 
  • Einen Befähigungsnachweis: Wie alle Gewerbetreibenden, die einem reglementierten Gewerbe nachgehen, müssen auch Personen aus Drittstaaten einen Befähigungsnachweis erbringen. 

ACHTUNG: Bestimmte Gewerbe – darunter Arbeitsvermittlung, Überlassung von Arbeitskräften, Rauchfangkehrer oder Waffengewerbe – sind für Angehörige von Drittstatten nicht zugänglich.

ACHTUNG: In Österreich gibt es eine Quotenregelung, die festlegt, wie viele Menschen aus dem Ausland in Österreich arbeiten oder ein Unternehmen gründen dürfen. Ausgenommen davon sind EU- und EWR-Bürger sowie Schweizer, hier gibt es keine Quoten. 

TIPP: Für bestimmte Mangelberufe können Bürger aus Dritt-Staaten die so genannte Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen, auch hier ist die Quotenregelung ausgesetzt. 

Ausweg bei fehlendem Befähigungsnachweis

Wenn du den Befähigungsnachweis nicht erbringen kannst, besteht immer noch die Möglichkeit, eine österreichische Gesellschaft mit einem geeigneten gewerberechtlichen Gesellschafter zu gründen. 

ACHTUNG: Die Eintragung ins Firmenbuch kann Gesellschaftern aus Drittstaaten verweigert werden, wenn sie

  • keine Arbeitserlaubnis haben.
  • keinen "Feststellungsbescheid" des AMS haben. Mit einem Feststellungsbescheid wird vom AMS definiert, ob ein Gesellschafter tatsächlich Einfluss auf das Unternehmen hat oder nur versucht, das Ausländerbeschäftigungsgesetz zu umgehen, d.h. eigentlich wie eine normale Arbeitskraft arbeitet und sich bloß als Gesellschafter einer Gesellschaft "ausgibt".

TIPP: Eine Zusammenfassung der wichtigsten steuer- und gewerberechtlichen sowie der versicherungstechnischen Grundlagen findest du im Port41-Neugründer-Guide

Kommentare ( 0 )

Mehr zum Thema

Know-how für Selbständige

Die kompakten Port41-Erfolgstipps kommen jede Woche via E-Mail. Kostet nichts. Bringt viel.

Login

Passwort vergessen?

Der Link ist zu Ihnen unterwegs.

E-Mail nicht erhalten?
- Bitte sieh in deinem Spamordner nach.
- Hab noch ein bisschen Geduld. Es kann ein paar Minuten dauern, bis das E-Mail bei dir ist.

Kein Problem! Wir senden dir einen Link zu, mit dem du dein Passwort zurücksetzen können.

Ein Fehler ist aufgetreten. Wir konnten Ihnen leider keine Link zum Zurücksetzen deines Passwortes schicken.

Bitte kontrolliere deine Internetverbindung, versuchen es in einiger Zeit erneut, oder kontaktiere uns, falls das Problem weiterhin besteht.

Diese E-Mail Adresse ist uns leider nicht bekannt.

Bitten gib deine E-Mail Adresse an

Die E-Mail Adresse ist ungültig

Registrieren

Fast geschafft!

Ein Bestätigungslink an ist unterwegs. Damit kannst du deine Registrierung abschließen.

E-Mail nicht erhalten?
- Bitte sieh in deinem Spamordner nach.
- Hab noch ein bisschen Geduld. Es kann ein paar Minuten dauern, bis das E-Mail bei dir ist.

Wir haben deine Registrierung erhalten. Aber leider ist der E-Mail-Versand deiner Registrierungsbestätigung fehlgeschlagen.

Bitte kontaktiere uns unter Bitte aktiviere JavaScript damit wir dein Konto freischalten.

Registriere dich um Fragen zu stellen und Beiträge zu kommentieren – nicht zuletzt, um deine Expertise bekannt zu machen. Trage dich daher vorzugsweise unter deinem echten Namen ein.

Ein Fehler ist aufgetreten. Deine Registrierung konnte nicht gespeichert werden.

Bitte kontrolliere deine Internetverbindung, versuchen es in einiger Zeit erneut, oder kontaktiere uns, falls das Problem weiterhin besteht.

Diese E-mail-Adresse wurde bereits registriert.

Hast du dein Passwort vergessen? Klicke , um dein Passwort neu zu setzen.

(Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder)

Bitten wähle eine Anrede aus

Bitten gib deinen Vornamen an

Bitten gib deinen Nachnamen an

Geburtsdatum

Bitten gib deine E-Mail Adresse an

Die E-Mail Adresse ist ungültig

Bitte gib ein Passwort an

Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens 1 Großbuchstaben, 1 Kleinbuchstaben sowie 1 Zahl enthalten

(Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens 1 Großbuchstaben, 1 Kleinbuchstaben sowie 1 Zahl enthalten)

Bitte akzeptiere unsere AGB und Forenregeln

Port41 Erfolgstipps

Vielen Dank für dein Interesse an den Port41 Erfolgstipps!

Ein Bestätigungslink an ist unterwegs.

E-Mail nicht erhalten?
- Bitte sieh in deinem Spamordner nach.
- Hab noch ein bisschen Geduld. Es kann ein paar Minuten dauern, bis das E-Mail bei dir ist.

Erprobtes Know-how ‐ kostenlos, jede Woche neu.

Kommentar melden

Wir legen Wert auf eine zivilisierte und produktive Gesprächsbasis.

Hier kannst du Postings melden, die deiner Meinung nach straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder dem Ansehen von Port41 schaden.

Vielen Dank für die Meldung!

Meldung des Postings von

Ein Fehler ist aufgetreten. Die Meldung konnte nicht abgesendet werden.

Bitte kontrolliere deine Internetverbindung, versuchen es in einiger Zeit erneut, oder kontaktiere uns, falls das Problem weiterhin besteht.

(Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder)

Bitten gib deinen Namen an

Bitten gib deine E-Mail Adresse an

Die E-Mail Adresse ist ungültig

Bitten gib eine Begründung an

Die Begründung ist leider zu lang. Bitte beschränke die Begründung auf Zeichen

(Maximale Länge Zeichen) (Noch Zeichen frei) (Keine Zeichen mehr frei) ( Zeichen zu viel!)