So geht selbständig.

Unternehmens-Bilanz: Wie lässt sich ein Zugewinn an Know-How darstellen?

Du hast in deinem Unternehmen Werte geschaffen - neue Software, eine innovative App oder eine tolle Verbesserungsidee. Aber wo tauchen die in der Unternehmensbilanz auf?

Vor allem innovative Unternehmen stehen nicht selten vor folgender Frage: Sie haben Know-How in ihrem Unternehmen produziert – vielleicht eine neue Software, eine innovative App oder eine sensationelle Verbesserungsidee für die Branche Ihres Unternehmens. Sie haben also Werte geschaffen. Doch die Bilanzzahlen sind dennoch traurig: Im Jahresabschluss – konkret in der Gewinn- und Verlustrechnung – sind zwar die Ausgaben (Aufwendungen, Kosten) auf den Cent genau abgebildet. Aber wo finden sich die geschaffenen Werte?

Das will man nicht so einfach hinnehmen. Schließlich soll das selbst produzierte Know-How vielleicht einmal mit dem Unternehmen zusammen verkauft werden, dann wäre es doch schön, wenn diese selbst geschaffenen Werte auch in der Bilanz als Aktivposten aufscheinen!

Port41 gibt einen Überblick über dieses sehr komplexe Bilanzierungsthema.

Selbsterstellte immaterielle Werte – Aktivierungsverbot

Das Einkommensteuergesetz und das Unternehmensrecht sprechen von einem Aktivierungsverbot für selbst erstellte immaterielle Werte des Anlagevermögens.

Das Steuer- und Unternehmensrecht legt fest:

  • 4 Abs 1 letzter Satz EStG: Für unkörperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens dürfen Aktivposten nur angesetzt werden, wenn Sie entgeltlich erworben wurden.
  • 197 UGB Abs 2 UGB: Für immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben wurden, darf ein Aktivposten nicht angesetzt werden.

Das Aktivierungsverbot gilt freilich nicht nur für bilanzierende Unternehmen, sondern auch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner. Warum ist der Gesetzgeber so streng? Immaterielle Werte sind sehr schwer in der Praxis zu bewerten, die Bandbreiten der Schätzwerte gehen oft von tausend bis mehrere Millionen Euro. Die Unsicherheiten führen dazu, dass der Gesetzgeber den einfachen Weg geht und dieser heißt:  Aktivierungsverbot. Die Ausgaben zur Schaffung dieser Werte sind in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten, selbst erstellte immaterielle Werte des Anlagevermögens sucht man in der Bilanz meist vergebens!

Immaterielle und unkörperliche Werte

Was sind überhaupt immaterielle oder unkörperliche Werte? Nun das sind alle Werte, welche nicht physisch sichtbar sind, also beispielsweise:

  • Anteilsrechte an Gesellschaften wie Wertpapiere oder Gesellschaftsanteile,
  • Markenwerte,
  • Patentrechte,
  • Firmenwerte,
  • Kundenstöcke,
  • Konzessionen,
  • Lizenzrechte,
  • Fruchtgenussrechte,
  • Wegerechte,
  • Regalrechte in Supermärkten,
  • Deponie- und Entsorgungsrechte,
  • Rezepte,
  • Webseiten,
  • Optionsrechte auf Güter und/oder Dienstleistungen,
  • Mietrechte,
  • patentierfähiges oder nicht patentierfähiges Know-How oder auch
  • der gute Ruf eines Unternehmens.

Diese Werte sind zwar in der wirtschaftlichen Praxis sehr geschätzt und erzielen auch oft hohe Verkaufspreise, wenn sie zusammen mit dem Unternehmen oder auch isoliert davon verkauft werden. Aber als selbst erstelltes Anlagevermögen sind sie leider nicht bilanzierungsfähig.

Ausnahmen vom Aktivierungsverbot

Freilich gibt es viele Ausnahmen:

  • Beauftragt man z.B. ein Unternehmen mit der Erstellung einer Homepage, dann gibt es einen Kaufpreis – nämlich die Herstellungskosten für die Programmierer – und das Aktivierungsverbot wird zur Aktivierungspflicht.
  • Wenn die Homepage allerdings von eigenen Mitarbeitern in ihrer Arbeitszeit erstellt wird, dann gilt das Aktivierungsverbot.

Apropos Homepage: die Finanzverwaltung geht von einer dreijährigen Nutzungsdauer aus, d.h. du schreibst das Anlagevermögen in drei Jahren linear ab.

Nun nehmen wir an, die selbst erstellte Software wird als Handelsware an einen oder vielen anderen Unternehmen verkauft.

  • Dann liegt hier Umlaufvermögen vor, und es besteht ebenfalls die gesetzliche Verpflichtung zu aktivieren.
  • Und Achtung: Die Aktivierung führt dazu, dass deine Betriebseinnahmen steigen, die Aufwendungen für die Erstellung werden nämlich durch die Aktivierung neutralisiert. Dies bedeutet, dass sich der Fiskus über höhere Steuereinnahmen freuen wird.

Die Aktivierung: eine zeitlich vorgezogene Gewinnrealisierung

Die Aktivierung bedeutet somit eine zeitlich vorgezogene Gewinnrealisierung. Noch bevor sich die Investitionen durch zusätzliche Einnahmen rechnet, wird ein Vermögenswert in der Bilanz erfasst und die Steuereinnahmen des Fiskus steigen automatisch.

Ist der selbst geschaffene Vermögenswert nicht immateriell, sondern materiell – wenn beispielsweise eine Baufirma eine eigene Produktionshalle produziert – dann muss das bilanzierende Unternehmen die Halle aktivieren und den Gewinn vermehren. Die Buchhalter kennen die folgende Buchung: Halle gegen „aktivierte Eigenleistungen“.

%MEDIUM-RECTANGLES%

Aktivierungsausnahme: Einlagen ins Betriebsvermögen

Eine weitere Ausnahme gilt für Einlagen ins Betriebsvermögen, also wenn aus dem privaten Bereich selbst erstellte Erfindungen ins Betriebsvermögen übertragen werden. Aber Achtung, auch hier ist äußerste Vorsicht angeraten. Die Übertragung vom Privat- ins Betriebsvermögen wird von der Betriebsprüfung oft als „Firmenverkauf“ angesehen, d.h. die „private“ Erfindung wird bereits als Betrieb betrachtet. Die steuerlichen Konsequenzen können im worst case-Szenario sogar existenzbedrohlich sein, nämlich die Versteuerung eines fiktiven Veräußerungsgewinnes – welcher sich allerdings noch nicht in cash-wirksamen Einnahmen realisiert hat. Wie das zu verhindern ist? Frage deine:n persönliche:n Steuerexpert:in oder den Autor dieser Zeilen.

Weiterlesen: KMU an die Börse? Das gilt es zu beachten

Weiterlesen: Unternehmens­bewertung: Wie viel ist mein Unternehmen wert?

Weiterlesen: Rechtsformwechsel für Unternehmen: Macht deine GmbH noch Sinn?

Kommentare ( 0 )

Mehr zum Thema

Know-how für Selbständige

Die kompakten Port41-Erfolgstipps kommen jede Woche via E-Mail. Kostet nichts. Bringt viel.

Login

Passwort vergessen?

Der Link ist zu Ihnen unterwegs.

E-Mail nicht erhalten?
- Bitte sieh in deinem Spamordner nach.
- Hab noch ein bisschen Geduld. Es kann ein paar Minuten dauern, bis das E-Mail bei dir ist.

Kein Problem! Wir senden dir einen Link zu, mit dem du dein Passwort zurücksetzen können.

Ein Fehler ist aufgetreten. Wir konnten Ihnen leider keine Link zum Zurücksetzen deines Passwortes schicken.

Bitte kontrolliere deine Internetverbindung, versuchen es in einiger Zeit erneut, oder kontaktiere uns, falls das Problem weiterhin besteht.

Diese E-Mail Adresse ist uns leider nicht bekannt.

Bitten gib deine E-Mail Adresse an

Die E-Mail Adresse ist ungültig

Registrieren

Fast geschafft!

Ein Bestätigungslink an ist unterwegs. Damit kannst du deine Registrierung abschließen.

E-Mail nicht erhalten?
- Bitte sieh in deinem Spamordner nach.
- Hab noch ein bisschen Geduld. Es kann ein paar Minuten dauern, bis das E-Mail bei dir ist.

Wir haben deine Registrierung erhalten. Aber leider ist der E-Mail-Versand deiner Registrierungsbestätigung fehlgeschlagen.

Bitte kontaktiere uns unter Bitte aktiviere JavaScript damit wir dein Konto freischalten.

Registriere dich um Fragen zu stellen und Beiträge zu kommentieren – nicht zuletzt, um deine Expertise bekannt zu machen. Trage dich daher vorzugsweise unter deinem echten Namen ein.

Ein Fehler ist aufgetreten. Deine Registrierung konnte nicht gespeichert werden.

Bitte kontrolliere deine Internetverbindung, versuchen es in einiger Zeit erneut, oder kontaktiere uns, falls das Problem weiterhin besteht.

Diese E-mail-Adresse wurde bereits registriert.

Hast du dein Passwort vergessen? Klicke , um dein Passwort neu zu setzen.

(Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder)

Bitten wähle eine Anrede aus

Bitten gib deinen Vornamen an

Bitten gib deinen Nachnamen an

Geburtsdatum

Bitten gib deine E-Mail Adresse an

Die E-Mail Adresse ist ungültig

Bitte gib ein Passwort an

Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens 1 Großbuchstaben, 1 Kleinbuchstaben sowie 1 Zahl enthalten

(Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens 1 Großbuchstaben, 1 Kleinbuchstaben sowie 1 Zahl enthalten)

Bitte akzeptiere unsere AGB und Forenregeln

Port41 Erfolgstipps

Vielen Dank für dein Interesse an den Port41 Erfolgstipps!

Ein Bestätigungslink an ist unterwegs.

E-Mail nicht erhalten?
- Bitte sieh in deinem Spamordner nach.
- Hab noch ein bisschen Geduld. Es kann ein paar Minuten dauern, bis das E-Mail bei dir ist.

Erprobtes Know-how ‐ kostenlos, jede Woche neu.

Kommentar melden

Wir legen Wert auf eine zivilisierte und produktive Gesprächsbasis.

Hier kannst du Postings melden, die deiner Meinung nach straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder dem Ansehen von Port41 schaden.

Vielen Dank für die Meldung!

Meldung des Postings von

Ein Fehler ist aufgetreten. Die Meldung konnte nicht abgesendet werden.

Bitte kontrolliere deine Internetverbindung, versuchen es in einiger Zeit erneut, oder kontaktiere uns, falls das Problem weiterhin besteht.

(Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder)

Bitten gib deinen Namen an

Bitten gib deine E-Mail Adresse an

Die E-Mail Adresse ist ungültig

Bitten gib eine Begründung an

Die Begründung ist leider zu lang. Bitte beschränke die Begründung auf Zeichen

(Maximale Länge Zeichen) (Noch Zeichen frei) (Keine Zeichen mehr frei) ( Zeichen zu viel!)