So geht selbständig.

Was bedeutet „Kleinunternehmer-Regelung“?

Die Kleinunternehmer-Regelung kannst du in Anspruch nehmen, wenn dein Umsatz unter 35.000 Euro pro Jahr liegt. Der Vorteil: Du verrechnest und zahlst keine Umsatzsteuer.

Das wesentliche Merkmal von Kleinunternehmern ist, dass sie keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen und Ihre Honorarnoten ohne Umsatzsteuer ausstellen.

Niedrigere Preise

Da Kleinunternehmer meist Rechnungen an Privatpersonen stellen, verringern sich so ihre Preise – ein klarer Vorteil bei ihren Kunden. Die Kleinunternehmerregelung ist daher vor allem für Branchen interessant, wo vergleichsweise geringe Honorare verrechnet werden können (z.B. Schneiderei).

Vereinfachte Steuererklärung

Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist, dass Kleinunternehmen ab 2020 eine vereinfachte Steuerklärung legen können: Statt alle Ausgaben einzeln belegen zu müssen, können Sie einen bestimmten Prozentsatz ihres Umsatzes pauschal für Betriebsausgaben geltend machen, und zwar

  • 45% für alle Betriebe (ausgenommen Dienstleister)
  • 20% für Dienstleister (weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass diese geringere Kosten haben) 

Das bedeutet:

  • Wenn du als Kleinunternehmer keine anderen Einkünfte hast, ist deine Steuerlast sehr niedrig oder sogar Null. 
  • Zusätzlich ersparst du dir Steuerberatungskosten – weil ja keine Kosten für die elektronische Belegaufzeichnung der Betriebsausgaben anfallen können. 

Die Nachteile

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Als Kleinunternehmer darfst du umgekehrt auch keine Vorsteuern für zugekaufte Produkte und Dienstleistungen oder für Investitionen geltend machen. Kaufst du z.B. eine Dienstleistung mit 20 Prozent Umsatzsteuer zu, musst du den gesamten Betrag selbst bezahlen.

Die Voraussetzungen

Die Umsätze dürfen 35.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Allerdings darfst du zu diesem Betrag noch die für deine Umsätze zutreffende Umsatzsteuer (10 oder 20%) dazurechnen. Der tatsächliche Höchstbetrag liegt also bei ca. 38.500 Euro bzw. 42.000 Euro.

Einmal in 5 Jahren darfst du dieses Limit um 15% übersteigen – ohne die Befreiung von der Umsatzsteuer zu verlieren.

Übrigens: Eine Anhebung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer auf 40.000 Euro ist ab 2025 in Planung!

Wann die Kleinunternehmer-Regelung nicht sinnvoll ist

Wenn du in erster Linie Kunden hast, die selbst vorsteuerabzugsberechtigt sind – also etwa andere Unternehmen – ist es für dich in der Regel vorteilhafter, auf die Befreiung als Kleinunternehmer zu verzichten.

Verzichtest du auf die Kleinunternehmer-Regelung, musst du ab dem ersten Euro Umsatz die Umsatzsteuer abführen – quartalsweise (wenn du max. 100.000 Euro pro Jahr umsetzt) oder monatlich (wenn du mehr als 100.000 Euro umsetzt).

Dafür hast du dann aber auch das Recht auf Vorsteuerabzug.

  • Um auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, musst du einen „Regelbesteuerungsantrag“ an das Finanzamt stellen (Formular U12). Dieser ist für fünf Jahre bindend!
  • Wenn du zurück zur Kleinunternehmerregelung willst, musst du bis spätestens 31. Jänner des Jahres, ab dem du die Steuerbefreiung wieder in Anspruch nehmen willst, einen entsprechenden Antrag ans Finanzamt stellen.

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Nicht zu verwechseln:

Auch bei der SVS gibt es eine sogenannte Kleinunternehmer-Regelung. Sie bedeutet aber etwas anderes. Die Regelung gilt für Gewerbescheininhaber, die unter 35.000,- Euro Umsatz und unter 6.010,92 Euro (Wert 2023) Gewinn machen. Dann dürfen sie sich, trotz Gewerbeschein, unter gewissen Voraussetzungen aus der SVS hinausoptieren. Eine Lösung für z.B. Künstler/innen, die/der die Versicherung nicht brauchen, weil sie bei Ehepartnern mitversichert sind.

Weiterlesen: Welche Vorteile du als Jungunternehmer bei der SVS herausholen kannst.

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