Österreichische Arbeitnehmer profitieren von der sogenannten Sechstel-Regelung: Das 13te und das 14te Gehalt werden mit einem wesentlich geringeren Steuersatz versteuert. Um Selbstständige hier nicht zu benachteiligen, wurde 2010 der sogenannte Gewinn- bzw. Investitionsfreibetrag für Selbstständige eingeführt. Die Eckpunkte:
Das zu versteuernde Einkommen (aus gewerblichen und/oder selbstständigen Einkünften) wird vermindert, wenn Sie eine von der Finanz akzeptierte Investition tätigen.
Der Gewinnfreibetrag ist mit Höhe der Anschaffungskosten der begünstigten Investition und mit maximal 15% des Gewinnes des Steuerpflichtigen begrenzt.
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Wie hoch ist der Gewinnfreibetrag?
Der prozentuale Gewinnfreibetrag ist von der Höhe Ihres Gewinns abhängig. Er beträgt:
- 15% für Gewinne von 0 bis 30.000 Euro
- 13% für Gewinne von 30.001 bis 175.000 Euro
- 7% für Gewinne von 175.001 bis 350.000 Euro
- 4,5% für Gewinne von 350.001 bis 580.000 Euro
Für Gewinne über 580.000 Euro steht kein Gewinnfreibetrag mehr zu. Der maximale Gewinnfreibetrag beträgt nach dieser Staffelung also 45.950 Euro.
ACHTUNG: Für Gewinne bis 30.000 Euro steht der Grundfreibetrag in Höhe von 15% des Gewinnes (max. EUR 4.500) in jedem Fall zu. Es ist in diesem Fall nicht erforderlich, dass eine Investition getätigt wird.
Wofür wird der Gewinnfreibetrag gewährt?
Der Gewinnfreibetrag wird für bestimmte Investitionsgüter (körperliche, abnutzbare und ungebrauchte Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von zumindest 4 Jahren: z.B. Büroeinrichtung) gewährt.
Nicht dazu zählen PKW, Kombinationskraftwagen, Luftfahrzeuge, geringwertige oder gebrauchte Wirtschaftsgüter, Wirtschaftsgüter, die innerhalb eines Konzerns vom Konzernunternehmen erworben wurden sowie Wirtschaftsgüter, für die ein Forschungsfreibetrag in Anspruch genommen wurde.
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Und wenn ich nicht in Güter investiere?
Für selbständige Dienstleister, die wenige Investitionsmöglichkeiten haben, gibt es die Möglichkeit, in Wertpapiere zu investieren. Diese müssen jedoch bestimmten Kriterien genügen und vier Jahre lang gehalten werden. Dazu gehören:
- Staatsanleihen sowie Anleihen öffentlicher Körperschaften, Pfandbriefe, Bank- und Unternehmensanleihen, Gewinnschuldverschreibungen, Wandel- und Wohnbauanleihen,
- Bundesschatzscheine,
- Investmentfonds: Anleihen-, Mischfonds, Immobilienfonds (aber nicht Immobilien-Aktienfonds), Garantiefonds,
- Garantiezertifikate mit 100 Prozent Kapitalgarantie.
ACHTUNG: Wenn du für die Basispauschalierung* optiert hast, steht dir der Grundfreibetrag ebenso zu. Die darüber hinausgehende Investition in Wertpapiere wird dann aber nicht anerkannt.
Was muss ich bei Wertpapieren beachten?
Bei der Auswahl der Wertpapiere solltest du – neben Sicherheit und Rendite – auch auf die Spesen achten:
- Üblicherweise betragen die Kaufspesen von Anleihen 1 Prozent, von Fonds oft 3 bis 5 %. Verteilt auf vier Jahre sind das Kosten von 0,25 % bis 1,25 % pro Jahr.
- Dazu kommen Depotgebühren von meist 0,3 % pro Jahr.
- Die Gesamtbelastung beträgt also oft 0,55 % bis 1,55 % pro Jahr.
Diese Spesen müssen also durch die Rendite des Wertpapiers nach Steuern zuerst einmal verdient werden.
* Unter Basispauschalierung versteht man die pauschale Ermittlung der Betriebsausgaben mit einem Prozentsatz, der 6 % bzw. 12 % des Umsatzes (max. 220.000 Euro) beträgt.
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