So geht selbständig.

Was ist die Vorsorgekasse? Warum muss ich da einzahlen?

Die Altersvorsorge in Österreich besteht aus mehreren Teilen. Einer davon ist die Vorsorgekasse, die auch für Selbständige verpflichtend ist.

Was früher unter dem Namen „Abfertigung“ bekannt war, nennt sich heute „Abfertigung Neu“ und soll zur Absicherung in der Pension beitragen. Auch Selbständige sind in dieses Modell einbezogen und sparen ein Guthaben in der Selbständigenvorsorge an, über das sie später verfügen können.

Die staatliche Pension

Um im Alter versorgt zu sein, gibt es in Österreich die staatliche Pensionsvorsorge, in die alle unselbständigen Arbeitnehmer und alle Selbständigen, deren Einkünfte die Versicherungsgrenze übersteigen, Beiträge einzahlen müssen. Die Versicherungsgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt, für 2023 liegt sie bei 6.010,92 Euro.

Die Vorsorgekasse

Auch Selbständige zahlen seit 2008 in eine Vorsorgekasse ein, sofern sie gemäß GSVG pflichtkrankenversichert sind, also Einkünfte über der Versicherungsgrenze erzielen. Damit soll gewährleistet werden, dass auch sie mit einer weiteren finanziellen Absicherung neben der Pension in den Ruhestand gehen können.

Wie hoch sind die Beiträge?

Die Beiträge betragen 1,53% der Beitragsgrundlage der gesetzlichen Pflichtversicherung, richten sich also nach der Höhe deiner Einkünfte.

Wer muss in die Vorsorgekasse einzahlen?

In die Vorsorgekasse musst du einzahlen, wenn du nach dem GSVG pflichtkrankenversichert bist. Also etwa

ACHTUNG: Für Freiberufler (z.B. Ärzte, Notare, Landwirte und Rechtsanwälte) ist die Selbständigenvorsorge nicht verpflichtend. Sie haben ab Beginn der Selbständigkeit zwölf  Monate Zeit, eine Vorsorgekasse auszuwählen und freiwillig beizutreten. Danach gibt es keine Möglichkeit mehr, in die Vorsorge einzuzahlen. Die Beitragshöhe beträgt ebenfalls 1,53% der Beitragsgrundlage.

Kann man sich die Vorsorgekasse aussuchen?

Für Arbeiter und Angestellte sucht der Arbeitgeber die Vorsorgekasse aus. Selbständige können sich ihre Vorsorgekasse selber aussuchen. Alle Vorsorgekassen bieten eine Bruttokapitalgarantie auf die einbezahlten Beiträge.

Für die Auswahl einer Vorsorgekasse hast du sechs Monate Zeit. Wenn du dich für keinen Anbieter entscheiden, wirst du von der SVS nach Ablauf der sechs Monate und einer Nachfrist von drei Monaten automatisch einer Vorsorgekasse zugewiesen.

ACHTUNG: Du musst auch dann eine Vorsorgekasse auswählen, wenn du mehrfach versichert bist und gerade keine GSVG-Beiträge (und somit auch keine Beiträge für die Vorsorgekasse) zahlen musst!

Wer hebt die Beiträge ein?

Die Beiträge zur Vorsorgekasse werden automatisch von der SVS eingehoben, und zwar gemeinsam mit den Krankenversicherungsbeiträgen.

Wie wird das veranlagte Kapital besteuert?

Beiträge, die in die Vorsorgekasse eingezahlt werden, können als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Für die Auszahlung gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Wird das angesparte Vermögen als lebenslange Zusatzpension ausbezahlt, ist es steuerfrei.
  • Wird es als Einmalbetrag ausbezahlt, wird es mit 6 Prozent besteuert.

Wie komme ich an mein Geld?

Du kannst die Leistungen aus der Selbständigenvorsorge beziehen, wenn du

  • für mindestens drei Jahre Beiträge bezahlt hast und
  • deine Gewerbeberechtigung seit mindestens zwei Jahren erloschen oder ruhend gemeldet ist oder
  • du deine betriebliche Tätigkeit seit mindestens zwei Jahren eingestellt hast.

Bei Pensionsantritt oder wenn du fünf Jahre lang keiner Beitragspflicht unterliegst, kannst du jedenfalls über das angesparte Kapital verfügen. Du wirst schriftlich über deinen Anspruch informiert.

Wie viel bekomme ich am Ende ausbezahlt?

Die Höhe der Leistung, die du am Ende erhätst, hängt von der Höhe der Beiträge und vom Veranlagungserfolg der Vorsorgekasse ab – daher solltest du vor Auswahl der Vorsorgekasse vergleichen.

Du erhätst jedes Jahr eine detaillierte Kontoinformation, in der die einbezahlten Beträge und das erzielte Veranlagungsergebnis aufgelistet sind. So bist du immer informiert, was dich erwartet.

TIPP: Bündeln Sie deine Guthaben – etwas aus vorangegangenen Dienstverhältnissen – in deiner aktuellen Vorsorgekasse! Voraussetzung ist, dass in deine in deine „alte“ Vorsorgekasse seit mindestens drei Jahren keine Beiträge mehr eingezahlt wurden.

Weiterlesen: Ich mache mich selbständig: Mit welchen Zahlungen muss ich rechnen?

Weiterlesen: Abfertigung neu: Was bedeutet das, wenn ich jemanden anstelle?

Weiterlesen: Wie viel Kapital muss ich als Selbstständige:r für die Pension aufbauen?

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