Ein-Personen-Unternehmen hängen vom Arbeitseinsatz einer einzigen Person ab. Fällt diese aus, kann das rasch üble wirtschaftliche Konsequenzen haben. Damit es nicht dazu kommt, gibt es die Betriebshilfe. Sie kann von jedem Mitglied der Wirtschaftskammer unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden.
ACHTUNG: Voraussetzung ist auch eine aufrechte Pflichtversicherung bei der SVS!
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Was ist die Betriebshilfe?
Die Betriebshilfe ist eine fachlich qualifizierte Fachkraft, die für den Unternehmer oder die Unternehmerin einspringt, wenn er oder sie auf Grund einer Erkrankung, aber auch im erfreulichen Fall einer Schwangerschaft, den Beruf vorübergehend nicht ausüben kann.
Was kostet eine Betriebshilfe?
Die Betriebshilfe ist ein kostenfreies Angebot. Der Verein der Betriebshilfe der Wiener Unternehmen übernimmt die Suche des Betriebshelfers, die An- und Anmeldung des Betriebshelfers und zahlt den Lohn des Betriebshelfers.
VARIANTE: Wenn du die Betriebshilfe selbst suchen willst (dich also nicht an den Betriebshilfe-Verein wendest), kannst du bei der SVS einen Kostenersatz beantragen: Der Kostenzuschuss beträgt 10 Euro (Wert 2023) pro Stunde und höchstens 80 Euro (Wert 2023) pro Tag, für eine Dauer bis zu maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr
Wer darf als Betriebshilfe einspringen?
Als Betriebshilfe kann jede geeignete Person eingesetzt werden. In der Regel wird sie vom Verein der Betriebshilfe der Wiener Unternehmen vorgeschlagen. Findet der Verein keine geeignete Fachkraft, kann der Unternehmer oder die Unternehmerin selbst eine Betriebshilfe suchen.
HINWEIS: Die Arbeitszeit muss mindestens 20 Wochenstunden betragen!
Betriebshilfe in der Schwangerschaft
Während der Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes kannst du zwischen Wochengeld (61,25 Euro / Tag, Wert 2023) oder einer Betriebshilfe wählen. Der Mutterschutz besteht in der Regel acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, in Ausnahmefällen auch länger. In diesem Fall gibt es keine Einkommensgrenzen.
- Voraussetzung ist, dass die Betriebshilfe zur Weiterführung des Betriebs nötig ist.
Betriebshilfe im Krankheitsfall
Sobald du länger als 14 Tage wegen eines Unfalls, wegen Krankheit, einem Spitalsaufenthalt oder einer Reha nicht arbeitsfähig bist, hast du Anspruch auf eine Betriebshilfe.
Voraussetzungen:
- Die Betriebshilfe ist zur Weiterführung des Betriebs nötig.
- Dein Einkommen liegt unter einer bestimmten Höhe. (2023 liegt die Grenze bei 21.869,28 Euro pro Jahr.)
Die Dauer der Betriebshilfe hängt von der Dauer der Arbeitsunfähigkeit ab, beträgt jedoch maximal 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr.
Betriebshilfe bei Pflege eines Kindes
Wenn du ein körperlich und/oder geistig beeinträchtigtes Kind pflegen musst, kannst du einmalig bis zu maximal 90 Tage Betriebshilfe in Anspruch nehmen (zu dem Zeitpunkt, wo die Behinderung festgestellt wird). In diesem Fall gibt es keine Einkommensgrenzen.
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Wo kann die Betriebshilfe beantragt werden?
Wiener können die Antragsunterlagen direkt über betriebshilfewien@wkw.atoder unter Tel. 01/51450-1010 anfordern. Mehr Kontaktadressen findest du auf dem Portal der WKO.
Wie wird man Betriebshelfer/in?
Wenn du selbst für Unternehmerinnen und Unternehmer einspringen willst, wende dich an den Verein für Betriebshilfe. In Wien: betriebshilfewien@wkw.at.
Die Rahmenbedingungen:
- Du wirst über den Verein der Betriebshilfe angemeldet und entlohnt.
- Du arbeitest eigenverantwortlich.
- Eine Fixanstellung nach dem Betriebshilfeeinsatz im Unternehmen ist möglich.
Ein Engagement als Betriebshelferin oder -helfer kann durchaus reizvoll sein:
- Durch den Einsatz in verschiedenen Unternehmen lernst du ständig Neues dazu.
- Es entstehen neue Kontakte, die oft weit über den Einsatz hinaus gepflegt werden.
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