Was fürs Auge: die richtige Beleuchtung für jeden Arbeitsplatz
Ist Ihr Arbeitsplatz hell genug? Moderne Leuchtmittel sind nicht nur ästhetisch ansprechend, sie fördern auch die Konzentration und die Freude an der Arbeit.
Düstere Büros und flackernde Neonröhren waren gestern. Die Arbeitsplatzbeleuchtung hat sich gewandelt: Sie ist nicht mehr nur zweckmäßig, sondern wird auch unterschiedlichen Ansprüche an Ästhetik und Stil gerecht. Schließlich will man nicht nur den Schreibtisch beleuchten, sondern einen Arbeitsplatz schaffen, an dem man sich wohlfühlt.
Was die Augen brauchen.
Neben der Liebe zu Design und der Suche nach dem besonderen Stück für das eigene Büro, zählen die harten Fakten: Arbeitsschutzgesetze klären auch Kleinunternehmer und EPUs darüber auf, welche Mindestanforderungen Lampen und Leuchtmittel am Arbeitsplatz erfüllen sollten, um konzentriert und augenschonend zu arbeiten. Tageslicht ist die natürlichste und somit auch die optimale Lichtquelle. Der Arbeitsplatz sollte also möglichst nahe am Fenster platziert sein, das Büro und möglichst die gesamte Arbeitsumgebung mit natürlichem Licht beleuchtet sein. Da aber die wenigsten unter einer Glaskuppel oder im Freien arbeiten, ist meist künstliche Beleuchtung am Arbeitsplatz nötig.
So hell ist hell.
An einem sonnigen Sommertag schauen unsere Augen in rund 100.000 Lux, bei bedecktem Wetter bringt der Himmel immerhin noch 20.000 Lux zustande, der Vollmond bringt es auf 0,25 Lux. Laut Gesetz müssen Arbeitsräume mit einer „möglichst gleichmäßigen und möglichst farbneutralen Beleuchtung“ ausgestattet sein. „Die Beleuchtungsstärke muss im ganzen Raum, gemessen 0,85 Meter über dem Boden, mindestens 100 Lux betragen“.*
Für die Arbeit am Bildschirm werden mindestens 500 Lux benötigt, noch besser sind 750 Lux. Am besten erreicht man diesen Wert durch eine Kombination aus energiesparender Flächenbeleuchtung und einer Schreibtischlampe. Wer mit Feinarbeiten wie technisches Zeichnen oder der Montage von kleinen Teilen beschäftigt ist, sollte sich mindestens 1.000, besser noch 2.000 Lux gönnen. Für einen Lagerraum sind 50 bis 200 Lux ausreichend, für Besprechungen sind 300 Lux ausreichend.
Das richtige Licht
Welches Leuchtmittel Sie wählen, ist eine Frage des Budgets, der persönlichen Vorlieben und der Räumlichkeiten.
- Energiesparlampen, die gegenüber der Glühbirne bis zu 80 Prozent Strom einsparen, eignen sich am ehesten zum Ausleuchten großer Flächen. Das in den Lampen enthaltene Quecksilber ist giftig, die Lampen müssen über den Sondermüll entsorgt werden. Außerdem können Energiesparlampen die Farbwiedergabe verfälschen und sollten daher nicht bei Arbeiten verwendeten werden, bei denen korrekte Farberkennung (Grafiker, Fotografen, Designer etc.) wesentlich ist.
- Halogenlampen erzeugen sehr helles Licht, das dem Tageslicht ähnelt. Allerdings sollen auch Halogenlampen bald EU-weit verboten werden und dürfen nach neuesten Beschlüssen nur noch bis September 2018 verkauft werden.
- LED Lampen punkten beim Stromverbrauch und sind die vielseitig einsetzbar. Das Licht ist warmweiß und entspricht am Ehesten dem der Glühbirne. Noch sind die Anschaffungskosten relativ hoch, und oft sind die Leuchtmittel fix mit den Lampen verbaut. Eine kaputte LED-Lampe bedeutet dann den Neukauf des gesamten Leuchtkörpers. Wer auf Lichtspielereien und farbige Lichtakzente steht, wird mit den bunten Lämpchen seine Freude haben.
Know-how
- Lumen: Gibt die Lichtstärke eine Lampe an. Je mehr Lumen, desto heller das Licht und desto höher der Stromverbrauch. Energiesparlampen und LEDs liefern mehr Lumen als Glühbirnen, bei geringerem Energieverbrauch. Zum Umrechnen:
– 25 Watt Glühbirne entspricht 220 bis 250 Lumen
– 60 Watt Glühbirne entspricht 700 bis 810 Lumen
– 100 Watt Glühbirne entspricht 1.300 bis 1.530 Lumen
- Kelvin: Die Farbtemperatur wird in Kelvin angegeben. Das klassische Glühbirnenlicht liegt bei etwa 2.900 Kelvin. Bis 3.300 Kelvin erzielt man ein warmweißes, bis 5.000 Kelvin ein neutralweißes und ab über 5.000 Kelvin ein tageslichtweißes Licht.
Quellen: *Bundeskanzleramt, Gesamte Rechtsvorschrift für Arbeitsstättenverordnung, https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009098
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