Alle Selbständigen sollen ihr Homeoffice steuerlich absetzen können
Der Arbeitsplatz daheim kann derzeit nur unter bestimmten Bedingungen abgesetzt werden. Das geht an der Arbeitsrealität vieler Selbständiger vorbei.
Viele Berufsbilder haben sich in den letzten beiden Jahrzehnten radikal verändert. Kundenkommunikation und auch -beratung findet immer öfter auch online statt, webbasierte Kommunikationstools erleichtern die Zusammenarbeit, Dokumente werden einfach digital übermittelt.
Ein weiterer Trend ist, dass immer mehr Betriebe ganze Unternehmensbereiche auslagern. Die Folge ist eine stark wachsende Zahl von Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Kleinstunternehmen, die diese Aufgaben übernehmen.
Immer mehr EPU in Österreich
2019 gab es bereits allein über 300.000 EPU in Österreich. Darunter besonders viele IT-ExpertInnen, Consultants, BuchhalterInnen, WerbegrafikerInnen oder PR-BeraterInnen. Immerhin mehr als zwei Drittel davon arbeiten von zu Hause aus. Denn um ihre Aufträge abzuwickeln, brauchen sie – neben ihrem Know-how – bloß einen Schreibtisch, einen Computer und Zugang zum Internet.
Leider haben die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen mit dieser Entwicklung nicht mitgehalten: Wenn es darum geht, das Homeoffice von der Steuer abzusetzen, gehen viele EPU und Kleinunternehmen leer aus.
Arbeiten in den Wohnräumen
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Denn bisher ist es nur dann möglich, den Arbeitsplatz daheim abzusetzen, wenn dafür auch ein getrennt zugänglicher Raum vorhanden ist, der ausschließlich als Arbeitszimmer verwendet wird. Eine Regelung, die klar an der Realität modernen Wohnens und Arbeitens vorbeigeht.
In offenen, loftartig angelegten Wohnungen lassen sich die verschiedenen Wohnbereiche nicht eindeutig voneinander abgrenzen. Und in kleineren Wohnungen kann selten ein ganzer Raum als ausschließlicher Arbeitsraum erübrigt werden.
Entlastung für alle Kleinunternehmen
Sollen Ein-Personen- und Kleinunternehmen weiter wirksam entlastet werden, ist eine rasche gesetzliche Änderung dringend notwendig. Die einfachste Lösung ist der pauschale Absetzbetrag für Homeoffices – egal wie die Wohnsituation konkret aussieht. Die Pauschale soll nicht nur die Miete, sondern auch Betriebskosten berücksichtigen und einfach und unbürokratisch in die Steuererklärung miteinfließen können.
Ein-Personen- und Kleinunternehmen leisten einen wichtigen und wachsenden Beitrag zu Österreichs Wirtschaft. Es ist dringend nötig, die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ihren Bedürfnissen anzupassen.
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