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So geht selbständig.

Aushilfen zu beschäftigen muss einfacher werden

Als Unternehmerin wünsche ich mir, jemanden unbürokratisch, ohne Steuerberaterin, und ganz legal engagieren zu können und dabei genau zu wissen, welche Kosten entstehen.

Wer kennt das nicht als Klein- bzw. KleinstunternehmerIn? Ein Auftrag muss möglichst rasch abgearbeitet werden, die Belege sollen sortiert werden oder sonstiger bürokratischer Kram stapelt sich. So sieht der ganz normale Alltag von kleinen Selbstständigen aus. Wäre das nicht toll, ab und zu kleine „Heinzelmännchen“ als Unterstützung engagieren zu können, um Abhilfe zu schaffen?

Stundenweise Beschäftigung – ein legaler Balanceakt

Wenn man eine Aushilfe legal beschäftigen möchte, zieht das meist einen erheblichen bürokratischen Aufwand nach sich, wie beispielsweise bei geringfügig Beschäftigten. Da muss ein Arbeitsvertrag erstellt werden, sowie die Anmeldung bzw. die regelmäßigen Meldungen bei der Österr. Gesundheitskasse  vorgenommen werden. Zudem sind bei anderen Beschäftigungsverhältnissen, wie beispielsweise bei einem Werkvertrag, auch möglicherweise rechtliche Konsequenzen zu bedenken. Denn, wenn der Werkvertrag rechtlich nicht der Prüfung der Österr. Gesundheitskasse „standhält“, dann ist meist eine Strafe sowie eine satte Nachzahlung der gesamten Lohnnebenkosten fällig. Daher scheuen viele kleine Unternehmerinnen und Unternehmer diese Schwierigkeiten und erledigen Liegengebliebenes selbst am Wochenende.

Auf der anderen Seite gibt es aber viele Menschen, die sich gerne nebenher Geld verdienen möchten, die aber wissen, dass es möglicherweise zu einer Nachzahlung der Sozialversicherung und der Einkommensteuer führen kann, was am Jahresende für eine wirklich böse Überraschung sorgt.

Unkompliziert nebenbei dazuverdienen

In Deutschland hat man für diese Probleme Abhilfe gefunden und zusätzlich die Möglichkeit der Minijobs geschaffen, die es einerseits transparent und ohne viel Aufwand für die Unternehmer erlaubt, jemanden für ein paar Stunden zu beschäftigen. Auch die Arbeitnehmerseite gestaltet sich unkompliziert und attraktiv, denn bis zu einem Betrag von 450 Euro pro Monat kann jeder – mit Ausnahme von Sozialhilfeempfängern – nebenher dazuverdienen, ohne dafür zusätzlich Steuer oder Sozialversicherung zu bezahlen. Denn der Arbeitgeber überweist vom ausgezahlten Betrag 21% an eine extra dafür geschaffene Stelle, die auch die Anmeldung und Abmeldung unbürokratisch erledigt. Und das war?s – alle möglichen Abgaben sind damit für beide Seiten bezahlt. Dieses System hat dazu geführt, dass auch qualifizierte Menschen einen Anreiz haben, nebenher noch Geld zu verdienen. Vielfach wird auch von Unternehmensgründerinnen und -gründern nebenher ein Minijob zur besseren Abdeckung der Fixkosten übernommen.

Unbürokratische Lösung gesucht

Studien haben ergeben, dass der dazuverdiente Betrag meist sofort in den Konsum fließt, was wiederum die Wirtschaft ankurbelt. Ich möchte hier nicht das System der deutschen Minijobs loben und auf gar keinen Fall in Österreich 1:1 kopiert haben, da geht mir dieses System doch zu weit. Denn es ist damit auch möglich, „normale“ Angestelltenverhältnisse zu umgehen. Eine Person kann beispielsweise auch mehrere Minijobs haben und ist damit sozialrechtlich sehr, sehr schlecht abgesichert. 

Aber die Grundidee, jemanden unbürokratisch – ohne die Hilfe meiner Steuerberaterin – zu engagieren und genau zu wissen, welche Beträge auf mich zukommen, noch dazu mit absoluter Rechtssicherheit, würde meinen Alltag als Unternehmerin ganz enorm erleichtern.

Wie wir alle wissen, sind bald Nationalratswahlen und die diversen Wahlversprechen werden bereits medial diskutiert. Was nach dem 15. Oktober für die Kleinunternehmer bzw. EPU, die die Säulen der österreichischen Wirtschaft bilden, „herausspringen“ wird, auf das dürfen wir gespannt sein.

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