"Mit der Registrierung am USP öffnet sich das Tor zum Digitalen Amt"
E-Government Experte Georg Nesslinger über die Entwicklung des Unternehmensserviceportal USP und was das für Österreichs Unternehmen bringt.
Georg Nesslinger leitet die Abteilung E-Government Unternehmen im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort. In seiner Verantwortung liegen das Unternehmensserviceportal, der One-Stop-Shop für Unternehmen und die elektronische Zustellung über MeinPostkorb. Seit 2018 ist er auch für die nationale Umsetzung des Once-Only-Prinzips in Österreich verantwortlich.
Port41 sprach mit Ihm über die Fortschritte bei der Digitalisierung unternehmensbezogener Behördenangelegenheiten.
Port41: Welche Idee steht hinter dem USP?
Georg Nesslinger: Begonnen hat es mit dem 2006 ins Leben gerufenen Entbürokratisierungsprogramm für Österreichs Unternehmen. Dessen Ziel war es, den Verwaltungsaufwand und die Kosten für Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Meldeverpflichtungen zu senken.
Heute ist das USP die zentrale Onlineplattform des Bundes für Unternehmen, mit über 360.000 registrierten Unternehmen und durchschnittlich 30.000 Logins am Tag. Zu Spitzenzeiten verzeichnen wir bis zu 50.000 Zugriffe pro Tag. Die Idee ist grundsätzlich immer noch dieselbe, nämlich Entlastung der Unternehmen beim Behördenkontakt durch Information und digitale Behördenwege an einer zentralen Stelle.
Welche sind die wichtigsten Funktionen?
Grundsätzlich gibt es zwei Schwerpunkte. Erstens Informationen: Auf dem USP gibt es über 5.000 Seiten mit Infos und Tipps für Unternehmerinnen und Unternehmer. Diese Informationen sind frei zugänglich, kommen direkt von den zuständigen Behörden und sind dementsprechend verlässlich. Die wichtigsten Inhalte, etwa zum Thema Gründung, gibt es auch in englischer Sprache.
Der zweite Schwerpunkt ist das Serviceangebot: Der Bereich Mein USP bietet Zugang zu über 70 Online-Services der Verwaltung. Der Vorteil dabei: Man braucht sich nur einmal am USP anmelden und kann alle Services, die für sein Unternehmen in Frage kommen, ohne weitere Anmeldung nützen.
Sobald sich ein Unternehmen am USP registriert, bekommt es auch so etwas wie einen digitalen Ausweis, der Zugang zu den Behörden online bietet. Sobald man sich einloggt, kann man etwa die Services der Sozialversicherung nützen, in Mein Postkorb elektronische Behördenschreiben abrufen, eine eRechnung an den Bund schicken oder über FinanzOnline alle Steuerangelegenheiten erledigen.
Sind weitere Funktionen geplant?
Ja, es kommen laufend neue Funktionen und Services dazu.
2021 sind etwa der weitere Ausbau an Informationsseiten in englischer Sprache, eine Möglichkeit, digitale Vollmachten zu erteilen und eine Registrierungsmöglichkeit für Unternehmen aus EU-Mitgliedsstaaten geplant. Außerdem sollen weitere behördliche Services dazukommen, die man ohne weitere Anmeldung nutzen kann. Und last but not least arbeiten wir weiter an der Usability, also der einfachen Bedienbarkeit des Portals, damit sich der Aufwand für Unternehmen, Daten an die Behörden zu übermitteln, weiter verringert.
Wie meldet man sich für das USP an?
Am einfachsten direkt online, mit der Handysignatur oder Bürgerkarte, über usp.gv.at. Voraussetzung ist natürlich, dass die sich anmeldende Person für das Unternehmen einzelvertretungsbefugt ist. Außerdem ist die Registrierung mit der FinanzOnline Kennung möglich.
Wer über keine der beiden Möglichkeiten verfügt, wendet sich am besten direkt an das USP Service Center unter der Telefonnummer 050 233 733 von Montag bis Donnerstag, von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 14:30 Uhr, sofern kein Feiertag.
Wie aufgeschlossen sind Österreichs KMU für das Thema Digitalisierung?
Kleine und mittlere Unternehmen sind eine wichtige Zielgruppe des USP – und nützen es auch gerne! Mehr als 20 Millionen besuchte Seiten am USP sprechen eine klare Sprache.
Wie sicher ist das USP?
Im USP gibt es zwei Sicherheitsstufen: Benutzername/Passwort oder Zwei-Faktoren-Anmeldung mit Handysignatur oder Bürgerkarte. Die meisten Services erfordern mittlerweile die wesentlich sicherere Handysignatur, und in Zukunft die ID-Austria, den digitalen Ausweis. So kann sichergestellt werden, dass nur berechtigte Personen für ein Unternehmen tätig werden.
Schon bei der Registrierung eines USP-Kontos muss das Unternehmen nachweisen, dass die angemeldeten Personen berechtigt sind, das Unternehmen zu vertreten. Das geht entweder automatisch durch Abgleich mit behördlichen Registern oder mittels RSa-Briefs zu Handen der Geschäftsführung.
Und natürlich entwickeln sich die Sicherheitsstandards laufend weiter. 2021 sind wesentliche Investitionen in die Infrastruktur geplant, um die Leistungsfähigkeit und die Sicherheit auf den letzten Stand der Technik zu heben.
Wohin soll sich das USP entwickeln?
Das USP soll der Single Point of Contact für die Unternehmen werden, die digital mit Behörden in Kontakt treten und Amtswege online erledigen wollen. Die Registrierung am USP ist dann dem Ausstellen eines digitalen Ausweises für Unternehmen gleichzusetzen, der die Tür zur digitalen Verwaltung öffnet.
Im Sinne des Once Only Prinzips sollen bei all den digitalen behördlichen Services die Vorteile der Digitalisierung genutzt werden, um die Meldeverpflichtungen für Unternehmen zu reduzieren und Daten nach Möglichkeit nur noch einmal melden zu müssen.
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